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AU bei Hautausschlag?

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  • AU bei Hautausschlag?

    Hallo,
    ich habe mal eine rechtliche Frage! Ich habe seit 2 Wochen einen starken Ausschlag mit Juckreiz.Deswegen war ich heute beim Hautarzt und der hat mir Cortinsonhaltige Salben verschrieben.Er will sich das ganze nocheinmal morgen anschauen.Also bin ich heute und morgen krank zu Hause,wenn sie mir morgen nicht sagt,dass ich ja wieder arbeiten kann.Jetzt will mein Arbeitgeber eine AU mit der Begründung,dass ich mich ja in Ärztlicher Behandlung fand,aber ich dachte da es ja unter 3 Tagen ist ist dies net notwendig? Was meint ihr? ´Kann ein Hautarzt überhaupt eine AU ausstellen oder macht das nur der Hautarzt?


  • Re: AU bei Hautausschlag?


    @ Sonne2012

    "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen." (§ 5,1)
    Quelle: "Entgeltfortzahlungsgesetz" - (§ 5 Abs.1 Satz 1-3)

    s. auch: http://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html

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