gerade war ich wieder bei meiner frauenäztin und sie hat mir wieder ein pillenrezept für die pille belara verschrieben. da ich aber im juli und august verreist bin, dachte ich, dass sie mir die pille für 6 monate verschreiben kann. sie meinte daraufhin, dass das die krankenkasse nicht mehr erlaubt und das nur jeweils ein pillenrezept (3x21) für jeweils ein quartal verschrieben werden kann. sie hat mir jetzt ein rezept für 3 monate gegeben und ein zweites ebenfalls für 3 monate, dass jedoch ein privatrezept ist. sie meinte ich sollte mit meiner apotheke dann regeln, ob ich die kosten bezahle und sie dann von der krankenkasse zurückbezahlt kriege oder ob es reicht, dass ich dann für das neue quartal der apotheke später nochmal ein rezept vorliege, bei dem die kosten übernommen werden. jetzt ist mir aber eingafallen, dass ich im juli vor meiner reise eigentlich nochmal zu der frauenärztin gehen kann und mir dann für dieses neue quartal (juli, august, september) nochmal die pille verschreiben kann und dann das privatrezept nicht mehr in der apotheke einlösen muss.
stimmt es, dass sie mir die pille nicht gleich für 6 monate verschreiben?
ich kanns aber so machen, dass ich im juli im neuen quartal wieder ein neues pillenrezept abhole, oder?
LG, Maki
Kommentar