Hallo,
zur Situation:
Im November wurden bei mir nach dem Vorliegen von Beschwerden ("Schmerzattacken") eine Reizung der Gallenblase sowie ein paar Gallensteine festgestellt - jedoch war es nicht so schlimm, dass eine operative Entfernung der Gallenblase oder eine gallensteinzerstörende Therapie vorgenommen wurde.
Seit Mitte Dezember hat sich die Situation beruhigt (keine Schmerzen mehr) und auch die betreffenden Blutwerte besserten sich deutlich (damals erhöhte Transaminasen und Entzündungswerte uä., jetzt signifikante Absenkung in Normbereich, aber noch minimal erhöhter cAP-Wert (oder so ähnlich... sind damit sog. "alkalische Phosphatasen" gemeint oder was ist das für ein Wert?)).
Meine Frage:
Ich habe letztens von meiner FÄ die Valette verschrieben bekommen (habe bisher noch keine Pille genommen).
In der Packungsbeilage steht jedoch bei "Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung", dass bei Leber- oder Gallenblasenerkrankungen die Pille nur unter Vorbehalt erlaubt ist...
Was meinen Sie? Muss ich meiner FÄ unbedingt nochmal den Gallenblasen-Befund zukommen lassen, damit Sie es sicher beurteilen kann? Besser wäre es, oder!?
Vielen Dank im Voraus für einen (oder mehrere;o) Tipps.
LG H.
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