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Schwerbehinderung bei Endometriose @ D. Glöckner

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  • Schwerbehinderung bei Endometriose @ D. Glöckner

    Guten Tag Herr Glöckner,

    ich bin seit Dezember 2004 Endometriose-Patientin und habe dadurch einen Eierstock verloren.

    Nun habe ich schon mehrfach im Internet gelesen, dass bei Befall der Eierstöcke ein Behinderungsgrad von 20-40% anerkannt wird. Ich wurde allerdings vom Versorgungsamt lediglich auf 10% eingestuft.

    Bevor ich jetzt bei meinem Frauenarzt vorspreche und einen Neuantrag starte, wollte ich mich erst mal erkundigen, nach welchen Kriterien die Beurteilung der Prozente vorgenommen wird. Gibt es da bestimmte Vorgaben? Hat es überhaupt Sinn, einen Neuantrag zu stellen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.


  • RE: Schwerbehinderung bei Endometriose @ D. Glöckn


    Für die Beurteilung der individuellen Endometriose habe ich nur Folgendes gefunden (Stand 1997):

    Grad 1 minimale Endometriose
    Endometriose-Herde ohne funktionelle Beeinträchtigung der Organe des kleinen Beckens (Stadium I-II / 0-10%)

    Grad 3 mäßige Endometriose
    Endometriose mit mechanischer Beeinträchtigung des Funktionskomplexes durch Verwachsungen und/oder ovarielle Endometriose (Stadium III und IV / 20-40%)

    Grad 4 schwere Endometriose
    Retrozervikale und/oder Blasenendometriose sowie tief infiltrierende Endometriose der Sacrouterin-Bände (Stadium IV / 50-60%)

    Inwieweit das heute noch Gültigkeit hat, kann ich leider nicht sagen.

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    • RE: Schwerbehinderung bei Endometriose @ D. Glöckn


      Genau auf diese Angaben habe ich mich nämlich auch gestützt, sonst wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, überhaupt eine Schwerbehinderung zu beantragen.

      Ich denke also doch, dass ein Neuantrag Sinn macht.

      Bei mir sind nämlich sehr wohl Organe beeinträchtigt.

      Vielen Dank für Ihre Hilfe!

      Kommentar

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