Bei meiner Frau (37 Jahre) wurde eine Konisation durchgeführt. Ihr Gynäkologe rät zu einer HPV Impfung, welche aber nicht von der Krankenkasse übernommen wird, weil das Alter überschritten ist und sie damit nicht mehr in den Schutzimpfungsrichtlinien enthalten ist. Die Krankenkasse schreibt weiter , das die Impfung möglichst zeitnah zu ersten Sexualkontakten erfolgen soll, was ja nun bei uns nicht mehr möglich ist. Welchen Sinn macht aus Ihrer Sicht die Impfung überhaupt?
Ab wann dürfte nach der Konisation bzw. der/den Impfung*en überhaupt wieder (ungeschützter) Sexualkontakt erfolgen. Wann ist die Wirkung so, dass eine Übertragung von HPV-Viren auszuschließen ist?
Mit freundlichen Grüßen
K.M.
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