Ich fürchte, dass das wenig Aussicht auf Erfolg hat, da sich die Kassen ja an die gesetzlichen Bedingungen halten.
Hier kann man eigentlich nur gegen den Bund vorm Bundesverfassungsgericht klagen. Sterilität (unerfüllter Kinderwunsch) ist nach WHO-Definition eine Krankheit.
Die Kosten für eine Behandlung sollten, meiner Meinung nach, daher auch von den Kassen getragen werden.
Aber man sieht hier in Deutschland offenbar Kinderwunsch immer noch als persönliches Vergnügen und beklagt sich aber andererseits über den Bevölkerungsschwund...
Da fehlt mir mehr als eine Windung für.
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