da in den letzten posts öfters fragen zur kostenübernahme der pille aufgekommen sind, in welchen fällen besteht denn die medizinische notwendigkeit für eine pillenverordnung über die kk?
ich selbst nehme die valette - nicht primär zur verhütung, sondern aufgrund sehr massiver primärer dysmenorroe - zahle das produkt allerdings auch selbst. die "normale" menstruation ist für mich trotz stärkster schmerzmedis kaum auszuhalten ... also bestände doch eine medizinische begründungsmöglichkeit?
gruß!
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