vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten - ich steig da nicht durch!
Muss ich vierteljährlich die Praxisgebühr auch dann zahlen, wenn ich mir nur das (private!!!) Pillenrezept vom Gyn abhole? Überweisungen von einem anderen Arzt kann ich mir abschminken, war in den letzten 6 Jahren nie krank...
Und vielleicht weiss ja auch jemand, ob die halbjährlichen Untersuchungen bei Pillennehmerinnen als Vorsorgeuntersuchung gelten sollen und damit nicht von der Praxisgebühr betroffen sind?
Freue mich über Antworten!
Ninni
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