Das ist Quatsch!
Aber ansonsten wird es teilweise deutlich schlechter...
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Degi
RE: Entbindung.
Hallo Helma,
es entfällt ab 1.1.04 das EntbindungsGELD, die Entbindungskosten werden natürlich weiterhin übernommen.
Versicherte, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 200 RVO haben, erhalten nur noch bis zum 31.12.03 nach der Entbindung ein einmaliges Entbindungsgeld von 77 EUR (§ 200 b RVO).
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