Hat der Mann (potentielle Zeuger) ein Recht darauf, dass die Frau einen Schwangerschaftstest durchfuehrt wenn die Moeglichkeit einer Schwangerschaft besteht?
Gibt's diesbezueglich Paragraphen oder gar Urteile?
Situation ist folgende:
Geschlechtsverkehr mit abgerutschtem Kondom (Geschlechtsverkehr von beiden Seiten freiwillig!) - zum 'guten' Zeitpunkt (also hohe Chance auf Schwangerschaft).
'Pille danach' (von Frau vorgeschlagen) ... es ist jedoch nicht deutlich, ob die Pille danach komplett oder teilweise nicht eingenommen wurde. (Geraeusche von in's Waschbecken fallenden kleinen Gegenstaenden wurden zumindest bei der zweiten Pillendosis gehoert.)
'Beziehung' beendet.
Frau wohnt weit weg.
Frau informiert Mann nicht, ob ihre monatliche Regelblutung in der Zwischenzeit eingetreten ist. (Davon abgesehen ist das natuerlich nur ein Indiz, der Mann kann hier nichts nachpruefen, die Frau kann alles behaupten.) Darf sie diese Auskunft verweigern? (Hat der Mann ein Recht auf Information? Schliesslich sind beide freiwillig beteiligt gewesen)
Kann/darf der Mann einen gynaekologischen/(fach)aerztlichen Schwangerschaftstest fordern? (Denn nur dieser wuerde eine Schwangerschaft mit hinreichender Genauigkeit ausschliessen koennen. Oder auch bestaetigen - fuer den Fall zukuenftiger Leistungsforderungen durch die Frau.)
Zugegeben alles ein wenig abstrakt. Aber eine widerliche Situation fuer den Mann (der sich Sorgen macht, um ihre, um seine, um aller beider (und ggf. noch mehr Personen) Zukunft).
Herzlichen Dank fuer jeden Hinweis.
Seb
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