In Österreich sieht es so aus, dass bei einer Gefährdung von Mutter und/oder Kind eine vorzeitige Freistellung - d.h.vorzeitiger Beginn der Mutterschutzfrist - durch den zuständigen Amtsarzt vorgenommen wird. Normalerweise beginnt die Mutterschutzfrist ja erst 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet frühestens 8 Wochen nach der Geburt - bei Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf 12 Wochen! Zuvor benötigst Du aber noch eine zusätzliche Untersuchung Deines Gyn. und einen Antrag von diesem, indem nochmals festgehalten wird, dass Deine oder die Gesundheit des Kindes beeinträchtigt und gefährdet ist.
Dies erfolgt meist sofort mit Bekanntwerden der Schwangerschaft.
Ich wünsche Dir viel Glück bei Deinem Vorhaben schwanger zu werden und vorallem Gesundheit für Dich und Dein Baby in spe!
Dani