Sehr geehrter Herr Dr. Scheufele, Ich, 37 Jahre, hatte im Mai 2014 eine Fehlgeburt ohne AS, es war meine erste Schwangerschaft. Jetzt bin ich wieder schwanger, 7 SSW und bisher ist alles gut gelaufen. Ich war die letzten Wochen krank geschrieben, ich habe zwar "nur" einen Bürojob, der jedoch sehr stressig ist, unsere Abteilung hat ständig wechselndes Personal, ich muss ständig alle einlernen, vertreten und habe selbst sehr viel zu tun, komme manchmal nicht mal zum Essen. Hinzu kommt, dass ich pro Tag 3 Stunden mit überfüllten Bussen und Bahnen als Arbeitsweg unterwegs bin. Mein Frauenarzt meinte das wäre nicht gut und somit war ich erstmal krank geschrieben. Ich habe ihn gefragt, ob er mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann, das traut er sich nicht, er meinte wörtlich: " Sie arbeiten in einem bekannten Konzern, da kann ich das nicht machen, die könnten ihn verklagen". Mein langjähriger Hausarzt hat auch für ein Beschäftigungsverbot tendiert. Was halten Sie von der Aussage des Frauenarztes? Kann mein Hausarzt auch ein BV ausstellen, oder könnte das Probleme mit dem AG geben?
das Beschäftigungsverbot sollte der Frauenarzt ausstellen, das Argument des "Verklagens" ist dabei völlig unrealistisch, die Einschätzung des behandelnden Arztes ist dabei nicht anzuzweifeln.
Danke für Ihre Antwort, also sollte ich nochmal mit dem Frauenarzt sprechen? Könnte man den überhaupt anhand der aufgezählen Bedingungen am Arbeitsplatz ein BV ausstellen?
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