Einer Untersuchung der Frau An K.
Frau K. kam mit Symrtom einer Blasen Entzündung, bei dem Gespräch waren Anwesend
CA. Dr. A , Frau K, und Frau N. als Begleitperson (Zeugin)
Frau K. Berichtet Herr CA A das sie starke Unterbauch schmerzen hat und stechen beim
Wasserlassen.
Dr. A schlug vor eine Urin Abnahme per Katheder und ein Ultraschall zu machen Frau K
War damit einverstanden und willigte nur für diese Untersuchung ein.
Und somit gingen wir zu 3. In den Untersuchungsraum Dr. A hat noch eine Schwester zur
Urin Abnahme rufen lassen die auch gleich nach der Abnahme wieder verschwunden ist also
Waren wir wieder zu 3. In den Raum.
Dr. A zog sich Handschuhe an und sagte er tastetet ihr den abd. Bauch ab, danach
Kam was kommen musste und wo für keine Einwilligung vor lag eine vag. tast Untersuchung
Was meines wissen den Straftat bestand des § 177 Abs.1 Satz 3 StGB erfühlt.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Danach ging es weiter mit dem Ultraschall. Da Frau K den Ultraschall zu gestimmt hat
Aber der Meinung war dieser Wirt über die Bauchdecke gemacht war sie entsetzt den für
Einen vag. Ultraschall hatte sie nicht Eingewilligt den dies wurde ihr auch verschwiegen
Oder ist es gang und gebe, sobald man auf den Untersuchungsstuhl ist das die sofortige
Entmündigung ein tritt.
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