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besuch beim Arzt

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  • besuch beim Arzt

    Bei dem Termin am 11.11.2010 um 11:30 gab es eine im Grund strafbare Situation bei
    Einer Untersuchung der Frau An K.

    Frau K. kam mit Symrtom einer Blasen Entzündung, bei dem Gespräch waren Anwesend
    CA. Dr. A , Frau K, und Frau N. als Begleitperson (Zeugin)
    Frau K. Berichtet Herr CA A das sie starke Unterbauch schmerzen hat und stechen beim
    Wasserlassen.

    Dr. A schlug vor eine Urin Abnahme per Katheder und ein Ultraschall zu machen Frau K
    War damit einverstanden und willigte nur für diese Untersuchung ein.

    Und somit gingen wir zu 3. In den Untersuchungsraum Dr. A hat noch eine Schwester zur
    Urin Abnahme rufen lassen die auch gleich nach der Abnahme wieder verschwunden ist also
    Waren wir wieder zu 3. In den Raum.

    Dr. A zog sich Handschuhe an und sagte er tastetet ihr den abd. Bauch ab, danach
    Kam was kommen musste und wo für keine Einwilligung vor lag eine vag. tast Untersuchung
    Was meines wissen den Straftat bestand des § 177 Abs.1 Satz 3 StGB erfühlt.
    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

    Danach ging es weiter mit dem Ultraschall. Da Frau K den Ultraschall zu gestimmt hat
    Aber der Meinung war dieser Wirt über die Bauchdecke gemacht war sie entsetzt den für
    Einen vag. Ultraschall hatte sie nicht Eingewilligt den dies wurde ihr auch verschwiegen


    Oder ist es gang und gebe, sobald man auf den Untersuchungsstuhl ist das die sofortige
    Entmündigung ein tritt.


  • Re: besuch beim Arzt


    Hallo Elke,

    es tut mir furchtbar leid, aber ich denke, für solche Dinge ist hier im Forum kein Platz.
    Straftaten werden hier nicht behandelt - die gehören zur Polizei und auf den Tisch den Staatsanwaltes.

    Ich sehe auch absolut keinen Sinn darin, sich über Ärzte auszulassen, die Ihren Job tun, um Patienten zu helfen und wünsche jedem Arzt von Herzen, dass er nicht solche Patienten, wie Sie und Ihre Bekannte es scheinbar sind, hat.
    Es ist traurig, dass man, wenn man seinen Job macht, befürchten muss, einer Straftat bezichtigt zu werden.

    Die Dame, um die es ging, hat keinen Mund, um notfalls zu sagen "Halt - Stopp - das will ich nicht. Davon war nicht die Rede."?

    Ich kann da wirklich nur den Kopf schütteln!

    Claudia

    Kommentar


    • Re: besuch beim Arzt


      Hi claudia

      wenn der Arzt keine einwilligung für eine Untersuchung hat muss er es Respektieren, und darf keine untersuchung vornehmen

      das ist bei vielen Jobs so das man mit einen bein im Knast steht.

      aber es gibt Frauen die bei Arzt voll kommen weg treden( traumatiesiert sind und können sich nicht mehr äußern

      Der Patient selbst entscheidet, ob überhaupt und wenn, welche Maßnahmen der Arzt durchführen darf. Aufgrund einer langen Tradition hat sich das Bild des „Halbgottes in Weiß“ gebildet. Dieses Bild entspricht aber nicht den Tatsachen. Der Patient ist der Vertragspartner des Arztes und nicht sein Untergebener
      An erster Stelle steht natürlich das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht des Patienten (Artikel 1 und 2 Grundgesetz); das heißt, der Wille des Patienten ist oberstes Gebot!
      Eine Untersuchung oder Heilbehandlung bedarf stets der Einwilligung des Patienten; ansonsten handelt es sich um eine strafbare Körperverletzung (§§ 223,228 StGB).

      und dies muß beim Gespräch an gesprochen werden und nicht wenn man auf den stuhl ist

      Kommentar


      • Re: besuch beim Arzt


        Sie könnten es tatsächlich noch schaffen, mich sprachlos zu machen!
        Finden Sie Ihr Verhalten eigentlich normal?
        Meine persönliche Meinung ist, Sie sollten Hilfe in Anspruch nehmen (nein, keine rechtliche!), denn wer so durchs Leben geht, hat arge Probleme, die alleine wahrscheinlich nicht bewältigt werden können...

        Es ist doch nicht das erste Mal, dass Sie uns von solch "entmündigenden" Arztbesuchen berichten. Entweder, Sie gehen immer wieder zum selben Arzt (dann wäre das nicht clever!) oder aber es muss irgendetwas mit Ihnen zu tun haben.

        Ich gehe auch zum Arzt - mir ist sowas noch nie passiert. Wenn ich Beschwerden habe, ist es für mich selbstverständlich, dass der Arzt die notwendigen Untersuchungen auch durchführt. Vielleicht wird vorher etwas abgesprochen, was nachher erweitert werden muss - der Arzt macht das aber sicher nicht, um Sie zu ärgern oder sich an Ihnen oder Ihrer Bekannten aufzugeilen. Ich wage mal zu behaupten, dass es da andere Patientinnen gibt, bei denen das interessanter wäre.
        Im übrigen ist der Patient kein Stück Brett, dass man einem Schreiner zur Verarbeitung gibt und das sich nicht wehren kann.
        Gerade in Begleitung dürfte es kein Problem sein, dem Arzt zu signalisieren, dass es hier nicht weiter geht.
        Das ist mir im übrigen auch schon passiert - ich habe bei einer einfachen Vorsorgeuntersuchung beim FA dem Brustabtasten widersprochen - kein Problem.

        Halbgott in Weiß....na, wenn Sie meinen. Dieses Bild werden Sie für sich niemals ändern können, wenn Sie immer nur §§ im Kopf haben und wahrscheinlich ständig überlegen, welches Fehlverhalten Sie Ihren Mitmenschen vorwerfen könnten.
        Auch die Halbgötter in Weiß sind Menschen - ob nun im Privaten oder in der Praxis. Nur wenn Sie es zulassen, den Ärzten eine Sonderstellung zuzuschreiben, gibt es diese Sonderstellung auch - da kann der Arzt nichts für.
        Wie sieht es denn mit dem einfachen Verkäufer an der Supermarktkasse aus? Hat der auch eine Sonderstellung? Nein? Wieso nicht? Er macht doch seinen Job genau so, wie ein Arzt auch. Sie gestehen ihm nur diese Stellung nicht zu.

        Das Problem liegt, so scheint es mir auch aufgrund Ihrer vorherigen Beiträge, nicht bei den Ärzten, sondern bei Ihnen (und Ihrer Bekannten).

        Wenn man Dinge zu Hilfe nimmt, bei denen es einem im Grunde an Hintergrundwissen mangelt, geht das ganz oft in die Hose.
        Und bei Ihnen habe ich den Eindruck, dass das, was Sie vermitteln wollen, einfach nicht zu Ihrem Gesamtpacket, sprich: zu Ihrem Auftreten, passt.

        Ich wollte zu diesem Thema eigentlich gar nicht so viel schreiben, weil Sie in diesem Forum damit völlig fehl am Platze sind - ich kann nur nochmal wiederholen, dass strafbare Handlungen bei der Polizei angezeigt werden sollten. Das sollten Sie machen - wenn es Sie denn glücklicher macht.

        Claudia

        Kommentar



        • Re: besuch beim Arzt


          Hallo Herr Dr. scheufele

          wenn beim Vorgespräch auf diese Untersuchung nicht Hin gewiesen wurde und nur die Einwilligung für Urin abnahme per
          Kahteter und abd. sono zugestimmt wurde kann kein Arzt
          die untersuchung erweitern ohne des Patienten zustimmung und
          dies ist nicht zum ersten mal pasiert § 7 abs.1 der Ärztlichen
          Berufordnung.

          Kommentar


          • Re: besuch beim Arzt


            Elke,

            der Arzt wird Ihre Bekannte oder wen auch immer nicht gezwungen haben.
            Und wenn ich lese, dass das schon häufiger vorgekommen ist, kann ich nur fassungslos mit dem Kopf schütteln.

            Was denken Sie sich?
            Was bilden Sie sich ein?
            Für wen halten Sie sich?

            Ich vermute, dass Sie den Ton, den Sie hier um Forum anschlagen, auch in natura mit sich rumtragen.
            Sie kommen absolut unzufrieden und unruhestiftend rüber. Ich glaube Ihnen gerne, dass Sie überall und ständig auf der Suche nach Dingen sind, die Sie anklagen können.
            Wenn Sie zum Arzt gehen - tragen Sie dann die Gesetzestexte eigentlich schon unterm Arm?

            Denken Sie mal über sich nach und hinterfragen Sie Ihr Handeln.

            Ich muss am Dienstag auch zum FA - vielleicht könnten Sie mir ein paar Tipps geben, wie ich meinen Arzt hinterher in die Pfanne hauen kann?

            Claudia

            Kommentar


            • Re: besuch beim Arzt


              Hallo claudia

              dies ist nicht so wie es den anschein hat, ich bin selber
              alle 1/4 jahre beim FA und sie wurde noch nicht von mir angezeige sonst müßte ich mir alle 3 monate einen neuen FA
              suchen, bei uns im ort gibt es 3 FÄ bei einer war ich 2 jahre in
              Behandlung da habe ich gewechselt zu einer älteren im nachber
              kreis da aber sie nach 1,5 jahren in rente ging muste ich mir wieder eine neue suchen, nun bin ich da auch schon 1 jahr und
              es wird nur das gemacht was ich sage oder für das wo für ich
              eingewilligt habe

              aber es gibt auch Ärzte die der meinung sind so bald ich sie auf den stuhl habe ziehe ich alles durch.

              § 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln

              (1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen.

              und da kann und darf der Arzt nicht über deinen kopf entscheiden.

              den eine vag.tast untersuchung ohne einwilligung erfühlt den
              § 177 abs.1 satz 3

              Kommentar



              • Re: besuch beim Arzt


                Die Sache mit dem Einwilligen ist mir eh ein Rätsel....

                Wenn ich zum Friseur gehe, sage ich, was ich möchte. Sage ich "Spitzen beischneiden" und sie rasiert mir eine Glatze, ist das Körperverletzung und da werde ich böse.
                Klar. Aber klappt das so auch beim Arzt?

                Bin ich beim Arzt zur normalen Untersuchung, habe ich es noch nie erlebt, dass der FA plötzlich Dinge macht, die nicht zur normalen Untersuchung gehören, ohne mich vorher darüber informiert zu haben.
                Zuerst unterhalten wir uns in seinem Besprechungszimmer über Gott und die Welt, nebenher sagt er mir, was ansteht. Im Untersuchungsraum geschieht dann auch nichts anderes, es sei denn, er sagt etwas wie "Das möchte ich mir nochmal genauer ansehen" oder "Ich mache jetzt das und das". Auch dann habe ich noch genügend Zeit "Nein" zu sagen.
                Aber der Arzt macht doch nicht einfach Dinge mit mir, gegen die ich mich wehre.

                Ich bin mir sicher, dass es unter den Ärzten Schwarze Schafe gibt - die gibt es überall.
                Aber Sie oder Ihre Bekannte können doch nicht nur auf solche treffen.
                Wenn natürlich keine Kommunikation zwischen dem Arzt und mir abläuft, kann ich nicht wissen, was er machen wird und er weiß nicht, was ich zulasse und was nicht.
                Ich spreche mit meinem FA offen und er weiß daher auch genau, wie weit er gehen kann. Das klappt aber nur, wenn Kommunikation stattfindet und Vertrauen von BEIDEN Seiten aufgebaut werden kann. Und das wieder kann nur klappen, wenn Sie den Arzt als Menschen und nicht als Organ, welches §§ verletzt, betrachten.
                Ärzte sind keine Hellseher und auf Ihre Mitarbeit angewiesen.

                Viele Grüße,
                Claudia

                Kommentar


                • Re: besuch beim Arzt


                  hi claudia

                  vieleicht ist dir das entgangen
                  aber es gibt Frauen die bei Arzt voll kommen weg treden( traumatiesiert sind und können sich nicht mehr äußern können

                  bei meiner Bekannten ist das so , sobald sie nur den stuhl sieht
                  ist panik angesagt und wenn sie auf den stuhl ist tritt sie weg

                  wie soll man da noch etwas sagen können z.b. das möchte ich nicht wenn man keit ton mehr raus bekommt.

                  Kommentar


                  • Re: besuch beim Arzt


                    Hi,

                    wenn ich wegen Beschwerden zum Frauenarzt gehe, ist mir klar, dass auch die Vagina untersucht wird.

                    Das ist doch kein Problem...

                    Kommentar



                    • Re: besuch beim Arzt


                      hi

                      du hättet die 2 letzen ein träge lesen sollen oder alles

                      Kommentar


                      • Re: besuch beim Arzt


                        Ich habe das ganze Thema gelesen.

                        Kommentar


                        • Re: besuch beim Arzt


                          hi

                          dieser Arzt hat auch gewust das meine bekannte vor ca. 2 jahren
                          von einen Arzt sexuell missbraucht wurden ist und immer noch
                          traumatisiert ist von diesen vorfall , den auch zur Bauchspiegelung
                          hat sie damals lagerung in Steinschnittlage und untersuchung
                          in Nakose verweigert , dies wurde auch zu 100% nicht gemacht

                          befor du fragst wie ich das behaupen kann!

                          kann ich da ich von einschleusen in op bereich bis zum ausschleusen in den aufwachraum immer mit anwesend war,
                          so ist es auch im op bericht vermerkt den ich hier nicht ein fügen
                          kann

                          Kommentar


                          • Re: besuch beim Arzt


                            Hallo!
                            Ich habe hier alle Aussagen verfolgt und kann nur den Kopf schütteln!
                            Es ist wirklich schlimm, was Ihrer Bekannten vor ein paar Jahren passiert ist.
                            Aber statt nach Paragraphen zu suchen etc frage ich mich grade warum Sie nicht für Ihre Bekannte geredet haben und den Arzt abgehalten haben????
                            Sie waren doch als Begleitperson dabei, laut dem Eröffnungsbeitrag!
                            Ich glaube, dass Sie in der Situation für Ihre Bekannte hätten sprechen sollen!
                            Suchen Sie die Schuld nicht bei Anderen!

                            Kommentar


                            • Re: besuch beim Arzt


                              Hallo

                              ich hatte zwar geschrieben das es den § 177 abs.1 satz 3 erfühlt
                              aber eine Anzeige wurde nicht gemacht, stattessen eine aus-
                              sprache mit dem Arzt geführt wo er zu gab unter zeugen das er
                              für diese Untersuchung keine Einwilligung hatte. er hat sich dafür
                              mehr fach entschuldigt aber rück genig kann man es nicht machen daher hat sich meine Bekannte entschlossen nie mehr
                              einen FA auf zu suchen egal was jetzt noch kommt.

                              den das Vertrauen in Gynäkologen hat sie mehr als enttäuscht

                              sie ist in Behandlung beim Psychiater u. Psychotherapeut nur
                              weil einige Ärzte denken sie sind die Größten.

                              aber rennst du selber nicht von arzt zu arzt das dir geholfen würd?

                              Kommentar


                              • Re: besuch beim Arzt


                                Auch von mir nochmal ganz klar:
                                Sie geben an, dass die Einwilligung nicht vorgelegen habe.
                                Dies geht aber nur, wenn Ihre Bekannte vor der Untersuchung klipp und klar gesagt hätte, dieses oder jenes nicht. Solange Sie nicht als Betreuer eingesetzt sind, hätte eine derartige Aussage von Ihnen zwar keine Bedeutung, hätte aber zu direkten Nachfragen geführt. Ansonsten ist das, was Sie beschreiben, keinerlei Körperverletzung.

                                Der Mann hat seine Arbeit gemacht, nichts Anderes. Und ich denke, dass jedes Gericht das auch so sehen würde.
                                Es gibt da auch noch den Begriff der mutmaßlichen Einwilligung. Diese liegt eigentlich schon vor, wenn ich zu einer Untersuchung zum Arzt gehe.
                                Wenn ich mich dann bei einem Frauenarzt ausziehe und auf den Untersuchungsstuhl lege, ist spätestens dann klar, wenn ich nicht widerspreche, dass eine normale vollständige frauenärztliche Untersuchung gemacht wird.
                                Dazu ist der Arzt nebenbei auch verpflichtet, wenn er Beschwerden nachgehen soll. Tut er es nicht, unterlässt er eine gebotene Befunderhebung. Dies darf er nur, wenn diese ihm ausdrücklich untersagt wird.

                                Was die Körperverletzung an sich angeht, so liegt diese nicht vor. Es ist keinerlei Eingriff vorgenommen worden, sondern lediglich eine ordnungsgemäße Untersuchung.
                                Damit entfällt auch die Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Es war eine Untersuchung und keine Vergewaltigung oder Nötigung zu sexuellen Handlungen.
                                Dann hätten wir noch das Grundgesetz. Klar hat man das Recht der freien Selbsbestimmung. Dieses muss man aber auch in Anspruch nehmen! Gelegenheit hätte es ausreichend gegeben, "nein" zu bestimmten Dingen zu sagen.

                                Für mich sind Ihre Beiträge geradezu erschütternd. Jemandem unlautere Motive bei den normalsten Sachen zu unterstellen, ist für mich der Gipfel der Unverfrorenheit. Und dann nebenbei noch den Namen Ihrer Bekannten zu nennen, erzeugt bei mir nur noch Kopfschütteln. Da fragt man sich wirklich schon, ob das wirklich alles passiert ist, oder Ihrer Phantasie entsprungen.

                                Kommentar


                                • Re: besuch beim Arzt


                                  Hallo

                                  ich schätze das sie auch solche Ärzte sind die das scham gefühl
                                  einer Frau nicht nach voll ziehen können, daher auch diese Aussagen von ihnen.

                                  Der Patient selbst entscheidet, ob überhaupt und wenn, welche Maßnahmen der Arzt durchführen darf. Aufgrund einer langen Tradition hat sich das Bild des „Halbgottes in Weiß“ gebildet. Dieses Bild entspricht aber nicht den Tatsachen. Der Patient ist der Vertragspartner des Arztes und nicht sein Untergebener
                                  An erster Stelle steht natürlich das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht des Patienten (Artikel 1 und 2 Grundgesetz); das heißt, der Wille des Patienten ist oberstes Gebot!
                                  Eine Untersuchung oder Heilbehandlung bedarf stets der Einwilligung des Patienten; ansonsten handelt es sich um eine strafbare Körperverletzung (§§ 223,228 StGB).

                                  Aber bei ihnen ist es bestimmt so ? so bald die Patientin die
                                  Praxis betreden hat liegt die einwilligung für alles vor, ob wol
                                  die patientin mit ihnen kein wort gesprochen hat.

                                  Kommentar


                                  • Nicht jeder der denkt Recht zu haben, hat es!


                                    Hallo,

                                    also jetzt geht mir doch die Hutschnur hoch.
                                    Lassen Sie doch bitte mal die Butter bei den Fischen.
                                    Was Sie hier über die Ärzte schreiben sind Mutmaßungen und Verleumdungen, die ebenfalls strafbar sind. Da Sie sich hier ja anscheinend auskennen, werden Sie hier auch keine Paroli bieten können!
                                    Jeder Patient hat einen Mund und wenn er mit etwas nicht einverstanden ist, kann er ihn öffnen und Tacheles sprechen! Und zwar nicht erst dann wenn die Untersuchung vorbei ist, denn mit der stillschweigenden Durchführung der Untersuchung gibt man auch eine gewisse Art von Einwilligung!! Man kann SOFORT am anfangen sagen: "Hören Sie bitte auf, ich will das nicht!"
                                    Die Aussage, dass jemand völlig traumatisiert ist und sich deswegen nicht äußern kann, ist zwar bedauerlich aber kein Grund den Arzt deswegen einer Straftat zu bezichtigen. Wir können doch einem Arzt nicht zumuten zu unterscheiden wo die Grenze zwischen einer stillschweigenden Einwilligung und einem Traumata ist.
                                    Im Nachhinein kann man so ziemlich alles behaupten um die Schuld von sich zu weisen.

                                    Wenn jemand eine körperliche Untersuchung im Genitalbereich nicht will, dann hat er es zu Beginn zu sagen. Und zwar BEVOR man auf dem Stuhl liegt. Das Schweigen ist nämlich auch grob fahrlässig. Schließlich hat der Patient ALLES dem Arzt zu offenbaren, was für den Arzt wichtig ist. Aber sich hinzulegen, den Mund zu halten, obwohl man es nicht will, und dann den Arzt einer Straftat zu besichtigen ist ja schon fast eine wissentliche Herbeiführung einer Straftat. Man könnte fast meinen, dass man es auf so was angelegt hat.

                                    Wenn ich Arzt wäre, würde ich weder Sie noch Ihre Freundin behandeln, weil man Angst haben müsste, dass Sie bewusst eine Straftat herbeiführen wollen.
                                    Aber das wäre dann eine unterlassene Hilfeleistung!

                                    Warum geht man denn zum Arzt? Um sich helfen zu lassen!

                                    "Herr Doktor, ich habe einen Tumor in der Gebärmutter, sie müssen mir helfen. Aber wehe sie fassen mich an oder schneiden mich auf."

                                    Wenn Sie oder Ihre Freundin so denken, dann sollten Sie zu einem Wunderheiler oder ähnliches gehen, dann sind Sie bei einem seriösen Arzt definitiv nicht richtig aufgehoben.

                                    Ohnehin kann ich Ihre Beweggründe solche Beiträge in ein seriöses Gyn-Forum zu stellen nicht nachvollziehen! Ihr Hass und Unverständnis auf Ärzte ist gewiss in nicht mediz. Foren besser aufgehoben.

                                    ICH HABE FERTIG und werde mich zu solch unüberlegten Beiträgen wie von ElkeTS auch nicht mehr äußern.

                                    Vielleicht denkt mal auch einmal daran die Nutzungsbedingungen zu lesen! Das öffnet so manche einem die Augen über derartige Beiträge.

                                    Kätzchen

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                                    • Re: besuch beim Arzt


                                      Hi Katzenauge

                                      ich finde es Toll wie du schreiben kannst , aber mit dem Verstehen
                                      was man liest klapt es nicht so gut.

                                      du must dir das so vorstellen kurz zeit bewustlos und in dieser
                                      zeit solst du sagen ich will das nicht ( du bist gut wenn du das
                                      kanst)

                                      aber es ist schon merk würdig an die Urin Abnahme per Katheder und ein Ultraschall erwähnt er aber das er sie noch untersuchen
                                      will vergiest er.

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