Darf dann bei Verdacht auf einen bösartigen Prozess die Ausschabung überhaupt noch sofort ausgeführt werden oder wäre sie zu unterbrechen, um den Befund der mikroskopischen Untersuchung abzuwarten?
Für eine baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Ursel
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