... noch ist es nicht so weit : aber die Widerrufsregelung zur Organspende wird wahrscheinlich irgendwann auch in Gesetz gemeißelt werden.
a) Für mich ist in diesem Zusammenhang wissenswert, ob Personen welche die 60er Altersgrenze überschritten haben hier überhaupt noch in Frage kommen.
Das fände ich etwas merkwürdig, weil für eine Organspende kommt es auf den
Zustand der Organe doch entscheidend an.
b) Wie sieht es aus, wenn man das Thema Organspende bereits in der Patientenverfügung behandelt hat : ist dann auch noch eine Widerspruchserklärung ggf. notwendig.
c) Haben die derzeit praktizierenden 50 Transplantationszentren ihr Verfahren soweit transparent gestaltet, dass Probleme wie damals in Freiburg definitiv nicht mehr vorkommen werden ?
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