ich habe eine Patientenverfügung gemacht, die festlegt, wann ich an einer Erkrankung natürlich versterben möchte und um das zu können, konkret beschrieben welche lebenserhaltenden Maßnahmen dann zu unterbleiben haben. Darin steht auch, dass ich heute schon keine Wiederbelebungsmaßnahmen will, denn die Aussichten ohne Schaden weiterleben zu können sind im Allgemeinen sehr gering (außer ich werde innerhalb von drei Minuten wiederbelebt).
Die Verfügung hat mir die Bundeszentralstelle Patientenverfügung gegen eine geringe Gebühr erstellt. Vorher habe ich mich kostenlos beraten lassen.
Nun bewahre ich die Verfügung zuhause in einem Ordner mit der Beschriftung Vorsorge auf und meine Bevollmächtigten wissen wo der ist und wie sie daran kommen. Zusätzlich habe ich ein Original meine Patientenverfügung bei der Zentralstelle hinterlegt und ein Hinweiskärtchen bekommen, aus dem hervorgeht, wer im Notfall zu benachrichtigen ist.
Wenn ich nun zur einer Blinddarm-Operation ins Krankenhaus gehe, sollte ich dann dort meine Patientenverfügung vorlegen? Ich befürchte, dass meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen dann zum Problem werden könnte. Sollte ich in meinem Alter bei der OP einen Herzstillstand haben, könnte man mich doch schnell und mit guter Aussicht wiederbeleben. Das wäre erstmal in meinem Sinne. Wenn die dann aber nicht so erfolgreich war, dass ich mein Bewusstsein wiedererlange, können meine Bevollmächtigten meine PV vorlegen. Ich würde dann erwarten, dass die weitere Behandlung eingestellt wird und ich an meiner Erkrankung dann versterben darf.
Um das zu erreiche würde ich bei der Aufnahme ins KKH die Kontaktdaten meiner Bevollmächtigten angeben und dass ich eine PV habe.
Haltet ihr das für praktikabel oder übersehe ich da etwas?
Mit herzlichem Dank im Voraus.
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