ich glaube, ich habe diese frage schon einmal gestellt, aber sie wurde nicht richtig beantwortet:
kann man als essgestörte einfach so in eine klinik eingewisen werden? also gegen seinen eigenen willen? wäre das nicht freiheitsberaubung?
und wie ist das mit der ärztlichen schweigepflicht wenn man volljährig ist: gilt diese schweigepflicht dann auch gegenüber den eltern?
grüße jollyjumper
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