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Magersucht

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  • Magersucht

    Guten Tag,

    ich habe bei einer Körpergröße von 160 cm nur noch 36-38 kg.
    Ich habe in meinem Auslandssemester eine Essstörung entwickelt. Ich denke, ich bin an Magersucht erkrankt.

    Ich habe noch niemanden informiert oder darüber gesprochen, aber ich denke über den Abbruch meines Auslandssemesters nach.
    Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung. Wissen Sie, ob eine Reiserücktrittsversicherung auch bei Magersucht wirksam wird.
    Und wenn ja, wie kann ich meine Magersucht nachweisen. Reicht ein Arztbesuch, denn in Deutschland würde ich zum Arzt gehen und dort nach Hilfe fragen.

    Würden Sie mir auch zu einem Abbruch raten? Hier kann ich mich nicht wirklich jemanden anvertrauen.

    Vielen Dank für die Hilfe!


  • Re: Magersucht


    Sie müssen sich auf jeden Fall medizinische und psychologische Hilfe nehmen. Es ist schon ein guter Schritt, dass sie dies selbsterkannt haben. Wenn der psychologische Druck während ihres Auslandssemsters für sie zu hoch ist und sie in ihrer gewohnten Umgebung eine Verbesserung ihrer Situation sehen, sollten sie wieder zurückkehren.
    Ob die Kosten von ihrer Reiserücktrittversicherung übernommen werden, kann ich ihnen leider nicht mitteilen, da ich die Konditionen nicht kenne. Aber in ihrer körperlichen und seelichen Verfassung sollte es für den Arzt vor Ort möglich sein eine Diagnose zu stellen, die eine Behandlung in der Heimat von Nöten macht. Ich könnte mir vorstellen, dass sogar ein stationärer Aufenthalt sinnvoll ist, um wieder eine Gewichtssteigerung zu erreichen. Reden sie einfach mit dem Arzt vor Ort genau über ihre Probleme und versuchen sie mit ihm eine Lösung zu finden.

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