ich habe bei einer Körpergröße von 160 cm nur noch 36-38 kg.
Ich habe in meinem Auslandssemester eine Essstörung entwickelt. Ich denke, ich bin an Magersucht erkrankt.
Ich habe noch niemanden informiert oder darüber gesprochen, aber ich denke über den Abbruch meines Auslandssemesters nach.
Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung. Wissen Sie, ob eine Reiserücktrittsversicherung auch bei Magersucht wirksam wird.
Und wenn ja, wie kann ich meine Magersucht nachweisen. Reicht ein Arztbesuch, denn in Deutschland würde ich zum Arzt gehen und dort nach Hilfe fragen.
Würden Sie mir auch zu einem Abbruch raten? Hier kann ich mich nicht wirklich jemanden anvertrauen.
Vielen Dank für die Hilfe!
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