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ASS verschrieben muss trotzdem Zuzahlen bei Herzkrankheiten, warum?

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  • ASS verschrieben muss trotzdem Zuzahlen bei Herzkrankheiten, warum?

    Hallo,

    meine Schwiegermutter hat vor einigen Jahren einen Schlaganfall erlitten und auch wurde sie an der rechten Halsschlagader operiert, weil diese zu 80 % zu war. Daraufhin wurde ihr ASS 100 mg Hexal verschrieben. Dieses musste sie, bis zu heutigen Tag immer zuzahlen. Die Hausärztin verschrieb ihr das auf einem privat Rezept(grünes Rezept). Nun hatte sie vor einiger Zeit einen Herzinfakt und wurde dadurch in einem Herzzentrum behandelt. Hier stellte sich heraus, durch eine Kathederuntersuchung das sie an Herzinsuffizienz, Vorhofflimmern, und auch einige Herzklappen sind angegriffen und sind im Stadium II eingestuft, aber noch nicht Operationsbedürftig.
    Es wurde nur eine andere Operation durchgeführt einen Verschluss des Vorhofohr.
    Danach wurde sie wieder entlassen und die Medikation mit ASS 100 mg Hexal verordnet bzw. empfohlen.
    Nun sind die Tabletten verbraucht und die Hausärztin hat ihr neue Verschrieben, aber nicht auf ein Kassenrezept sondern auf ein privates Rezept(grünes Rezept). Das sie jetzt wieder selber zahlen musste bzw. sie musste eine Zuzahlung von 4,05 € leisten.
    Warum muss man nach einem Schlaganfall und bei Herzkrankheiten eigentlich dieses ASS selbstbezahlen? Vorjahren sagte man zu ihr, das müssen sie selber zahlen, da sie noch keinen Herzinfakt oder andere Herzerkrankungen haben.

    Nun da beißt sich doch was. Gibt es da irgendwo eine Richtlinie wo steht das man bei ASS keine Zuzahlung leisten braucht bzw. das dieses auf ein Kassenrezept verschrieben/verordnet wird?

    Gruß Paula



  • Re: ASS verschrieben muss trotzdem Zuzahlen bei Herzkrankheiten, warum?

    Hi,
    Zuzahlungen werden nicht erlassen, sobald man eine chronische oder nachgewiesene Erkrankung hat.
    Sprecht einfach mal die Ärztin darauf an, ich denke aber es ist generell so üblich, bestimmte Medikamente nur mit einem grünen Rezept auszustellen.

    Ihr könnt bei der Kasse nachfragen, wenn eine Möglichkeit der Befreiung besteht wird diese die Einkünfte prüfen, je nach Einnahmen wird ein Betrag festgelegt bis zu dem deine Mutter jährlich die Kosten tagen muss, was darüber hinaus geht ist befreit.
    Sie kann dann diesen Betrag an die Kasse überweisen und bekommt eine generelle Befreiung.
    Die Ärztin kann deine Mutter nicht davon befreien, das ist alleine eine Sache der KK und die Befreiung muss in der Praxis vorgelegt werden, damit das Kreuz im richtigen Kästchen gesetzt wird.

    Ein normales Rezept hingegen (sofern das möglich ist), ohne Befreiungskreuz würde eine Zuzahlung von ca. 5 Euro beinhalten, insofern ist das grüne Rezept momentan ohnehin die günstigere Variante und es besteht überhaupt keine Veranlassung daran etwas zu ändern.
    Wie gesagt, ob die Kasse was übernehmen würde, muss mit ihr direkt besprochen und dann beantragt werden.

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    • Re: ASS verschrieben muss trotzdem Zuzahlen bei Herzkrankheiten, warum?

      Das kann auch einfach an dem relativ geringen Preis liegen.
      Liegt dieser unterhalb der gesetzlichen Zuzahlung von 5 Euro, trägt der Patient die vollen Kosten des Präparates. Nur wenn er von der Zuzahlung befreit ist, erhält er das Medikament ohne Zuzahlung.

      Kommentar

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