meine Schwiegermutter hat vor einigen Jahren einen Schlaganfall erlitten und auch wurde sie an der rechten Halsschlagader operiert, weil diese zu 80 % zu war. Daraufhin wurde ihr ASS 100 mg Hexal verschrieben. Dieses musste sie, bis zu heutigen Tag immer zuzahlen. Die Hausärztin verschrieb ihr das auf einem privat Rezept(grünes Rezept). Nun hatte sie vor einiger Zeit einen Herzinfakt und wurde dadurch in einem Herzzentrum behandelt. Hier stellte sich heraus, durch eine Kathederuntersuchung das sie an Herzinsuffizienz, Vorhofflimmern, und auch einige Herzklappen sind angegriffen und sind im Stadium II eingestuft, aber noch nicht Operationsbedürftig.
Es wurde nur eine andere Operation durchgeführt einen Verschluss des Vorhofohr.
Danach wurde sie wieder entlassen und die Medikation mit ASS 100 mg Hexal verordnet bzw. empfohlen.
Nun sind die Tabletten verbraucht und die Hausärztin hat ihr neue Verschrieben, aber nicht auf ein Kassenrezept sondern auf ein privates Rezept(grünes Rezept). Das sie jetzt wieder selber zahlen musste bzw. sie musste eine Zuzahlung von 4,05 € leisten.
Warum muss man nach einem Schlaganfall und bei Herzkrankheiten eigentlich dieses ASS selbstbezahlen? Vorjahren sagte man zu ihr, das müssen sie selber zahlen, da sie noch keinen Herzinfakt oder andere Herzerkrankungen haben.
Nun da beißt sich doch was. Gibt es da irgendwo eine Richtlinie wo steht das man bei ASS keine Zuzahlung leisten braucht bzw. das dieses auf ein Kassenrezept verschrieben/verordnet wird?
Gruß Paula
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