(BDG-Urteil aus d. Jahre 1998) die im Jahr 2002 in die Positivliste der Krankenkassen aufgenommen wurde, noch gültig ist. Es könnte ja sein, dass diese Verordnung inzwischen der Gesundheitsreform zum Opfer gefallen ist. Da meine behandelnde Ärztin es ablehnt mir diese Maßnahme zu verordnen, hätte ich gern etwas in der Hand, worauf ich mich berufen kann.
Mit freundlichen Grüßen Joanne
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