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SBausweis /GdB

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  • SBausweis /GdB

    immer wieder wird geklagt über die GdB einstufung da es ab 50% den ausweis gibt.
    da wird oft widerspruch eingelegt überwiegend ohne nutzen.
    -Bitte- liebe leut denkt mal nach, da sitzt ein mensch der entschieden hat ihr bekommt zb 40%, der wird nen teufel tun und seine entscheidung revidieren, damit würde er ja zugeben daß er zuerst falsch gelegen hat.
    Wesentlich einfacher und erfolgreicher ist es, man nimmt die sache erst mal so hin, und stellt nach einiger zeit einen -verschlechterungsantrag- natürlich mit begründungen.
    sehr oft ist das der erfolgreichere weg, denn damit verliert "keine seite" ihr gesicht.
    ihr nicht und der mensch der zu entscheiden hat auch nicht.
    mfg. klaus


  • Re: SBausweis /GdB

    ergänzung:
    für die anträge gibts beim ew .amt für das jeweilige amt (bundesland) verschieden das komplette antragsformular. (sehr ausführlich)
    wer zusätzliche sachen hat und im kh ist kann über die zuständige sozialabteilung den antrag stellen lassen. (muß man nur noch unterschreiben) ist wesentlich schneller und da alle ärzte mit drauf sind durchschlagskräftiger.
    und- es gibt ämter die bekannt dafür sind best zusatzzeichen grundsätzlich abzulehnen.(beisp statt G- AG) auf dem meldeamt kennt man das schon und wird gewarnt.
    dafür gibt es mit G auf dem meldeamt eine parkerleichterung(nur fürs bundesland) die sehr nützlich ist.

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