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Vorsorge

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  • Vorsorge

    Hallo Herr Dr. Keuthage
    Ich habe folgendes Anliegen. In meiner Familie gibt es väterlicherseits Diabetes. In den letzten Jahren war ich jetzt nicht mehr bei Vorsorgeuntersuchungen, da ich viel im Ausland tätig bin und mir dies immer ein wenig zu stressig war
    Nun meinte meine Schwester dass dies doch keine Ausrede sei da ich doch jederzeit beim Arzt egal zu welcher Uhrzeit einen Langzeittest machen kann.
    Nun zu der Frage, 1. wie lange würde so ein Test dauern? 2.ist diese Aussage dann genauso sicher wie der Nüchternzucker beim Arzt? Zahlt dies die Krankenkasse? Warum hat der Arzt mir das nicht schon vorgeschlagen?
    Vielen Dank
    Hans


  • Re: Vorsorge

    hallo hans ,
    niemand weder dr. keuthage noch andere können die sagen weshalb dein arzt nichts über den hba1c= langzeitwert gesagt hat.
    ev warst du ja garnicht dort, daß er dir das hätte sagen können.
    dauer wie jede andere blutabnahme, ergebnis am nächsten tag.
    und ja die kk zahlen das.
    ja der hba1c ist sicher, da du nicht nüchtern sein mußt, und da er nicht wie der nüchtern-bz von so vielen einflüssen verändert wird (der nü-bz ist sehr beeinflußbar, und nicht immer zuverlässig)
    mfg. klaus

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    • Re: Vorsorge

      Hallo Herr Dr. Keuthage
      Ich habe folgendes Anliegen. In meiner Familie gibt es väterlicherseits Diabetes. In den letzten Jahren war ich jetzt nicht mehr bei Vorsorgeuntersuchungen, da ich viel im Ausland tätig bin und mir dies immer ein wenig zu stressig war
      Nun meinte meine Schwester dass dies doch keine Ausrede sei da ich doch jederzeit beim Arzt egal zu welcher Uhrzeit einen Langzeittest machen kann.
      Nun zu der Frage, 1. wie lange würde so ein Test dauern? 2.ist diese Aussage dann genauso sicher wie der Nüchternzucker beim Arzt? Zahlt dies die Krankenkasse? Warum hat der Arzt mir das nicht schon vorgeschlagen?
      Vielen Dank
      Hans

      Der HbA1c-Wert ist nur bei Va. Diabetes oder diagnostiziertem Diabetes zu Lasten der Krankenkasse möglich. Als Vorsorge ist alle 2 Jahre ein Nüchtern-Blutzucker erlaubt.

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      • Re: Vorsorge

        Dann verstehe ich die Krankenkassen aber nicht. Die DDG hat doch diese Vorgehensweise mit dem hba1c als erstes in Ihren Leitlinien stehen (siehe Fließschema). Dann ist es aber doch für einen Arzt gar nicht möglich dies so durchzuführen, da er nur alle 2 Jahre den Nüchternzucker kontrollieren soll und nicht den hba1c wie im SDiagramm, da er diesen ja nicht vergütet bekommt. Anscheinend arbeiten die Krankenkassen und die DDG nicht Hand in Hand oder die Krankenkassen verstehen die Empfehlung der DDG nicht. Wer dann wieder alles abbekommt sind die Patienten ..........weil die irritiert sind.

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        • Re: Vorsorge

          Dann verstehe ich die Krankenkassen aber nicht. Die DDG hat doch diese Vorgehensweise mit dem hba1c als erstes in Ihren Leitlinien stehen (siehe Fließschema). Dann ist es aber doch für einen Arzt gar nicht möglich dies so durchzuführen, da er nur alle 2 Jahre den Nüchternzucker kontrollieren soll und nicht den hba1c wie im SDiagramm, da er diesen ja nicht vergütet bekommt. Anscheinend arbeiten die Krankenkassen und die DDG nicht Hand in Hand oder die Krankenkassen verstehen die Empfehlung der DDG nicht. Wer dann wieder alles abbekommt sind die Patienten ..........weil die irritiert sind.
          Vieles was Medizinisch sinnvoll ist, wird von den Krankenkassen nicht bezahlt. Der Gesetzgeber sieht nur das notwendigste vor. In Anbetracht der bereits jetzt hohen Ausgaben im Gesundheitswesen muss es Grenzen geben.

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