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Schwerbehindertenausweis 50Prozent

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  • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


    Hallo Klaus

    Ich bin auch schon in mehrere Verkehrskontrollen gekommen ohne das meine Tochter im Auto gesessen hat und die Beamten hat das überhaupt nicht Interessiert im Gegenteil sie haben mich gefragt was der Stempel bedeutet da habe ich gesagt das sind nur steuerliche Vorteile da meine Tochter " Behindert " ist.

    es kam auch nie irgendetwas vom Finanzamt oder so

    lg. katja

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    • Merkzeichen "H" für immer?


      Zitat:das H steht ja für hilflos und das ist sie ja auch noch wenn sie über 18 Jahre ist(sie kann sich zwar helfen im normal fall wenn es aber mal einen Zuckerschock gibt dann geht es ja nicht ) Ende
      ---------

      Das würde mich aber wirklich überraschen, wenn das H nicht wegfällt mit 16 oder 18 J. Sie ist doch ein "normaler" Diabetiker oder hab ich das falsch verstanden? Dann müsste ja alle DMler das merkzeichen "H" haben?

      Ich frag nur so. Weißt du das genau?
      Es stimmt übrigens NICHT, dass ein Schwerbehindertengrad nicht wieder genommen werden kann und das, was auf dem Ausweis steht, bleibt. Das gilt NUR für bleibende gesundheitliche Schäden.

      Wenn sie die 50% auf DM bekommen hat, bleiben die, aber das Merkzeichen "H"?.....

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      • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


        Hallo

        soweit wie wir wissen bleibt das H( weil es ändert sich ja nix) das hat man uns vor 11 Jahren so gesagt darum haben wir ja gekämpft das sie das bekommt,
        vor ein paar Jahren sagte man mir das sie sogar das B bekommen könnte das war dann aber leider schon zu spät bei Ihr das hätten wir gleich bei Feststellung beantragen müssen.



        lg. katja

        Kommentar


        • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


          vielleicht hier OT, aber

          seit wann sind Insuliner H ILFLOS? Oder brauchen gar eine B EGLEITPERSON?

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          • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


            Katjenka,

            also jetzt geh ich mal googeln...
            Ich meine, für ein "H" über die Volljährigkeit hinaus müsste sie außer Diabetes andere schwere Diagnosen haben wie z-B. Autismus oder Ähnliches...

            Es könnt sein, dass wir beide von 2 verschiedenen Dingen reden, du vom 50% Grad und ich vom Merkzeichen. Das eine ist nicht ans andere automatisch gebunden. Ich habe auch nach einem Unfall erst 50, dann 70% gehabt, dazu das Merkzeichen "G".

            Weißt du, das sind zwei verschiedene Dinge.

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            • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


              Hallo,

              wie die Anderen schon schrieben kann ein behindertengrad oder Merkzeichen weggenommen werden, das ist eine Sache des Gesundheitszustandes. Es gibt sicherlich die Merkwürdigsten Entscheidungen, die ich in den letzten Jahren gesehen habe,da reicht es schin mal wenn eine Nahrungsmittelunverträglichkeit vorliegt. Das merkzeichen BL erhält aber tatsächlich nur jemand der tatsche Blind ist.
              Das Merkzeichen H wird wohl bleiben, in meinem Mandanten-bereich ist das auch so obwohl die junge Frau mit 18 ein eigenes Kind bekommen hat und alles neu beantragt werden musste.

              Pflegepauschbetrag gibt es auf Antrag in der Est-erklärung und ist an das Merkzeichen H geknüpft 924,00 € jährliche Entlastung. Es liegt nur am Merkzeichen was derjenige kann oder nicht ist zweitrangig. Und man kann Fahrtkosten bis 15.000 km x 0,30 € beantragen als außergewöhnliche Belastung, aber nur Fahrten mit dem Behinderten (Urlaub Einkauf etc).

              Zur Kfz-Steuer es ist alles Auslegungssache, aus welchem Winkel es gesehen wird, wiees halt so ist im Gesetz. Es steht aber nicht drinne der Behinderte muss permanent selber dabei sein. es steht drinn Zitat " es muss im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder Haushaltsführung der behinderten Person sein". Tja wer will oder wie soll hier die Haushaltsführung definiert werden? Es reicht schon aus wenn die Medikamente mit gebracht werden, oder andere Besorgungen für den Behinderten.

              Susanne

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              • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


                [quote murmel63]Hallo,

                wie die Anderen schon schrieben kann ein behindertengrad oder Merkzeichen weggenommen werden, das ist eine Sache des Gesundheitszustandes. Es gibt sicherlich die Merkwürdigsten Entscheidungen, die ich in den letzten Jahren gesehen habe,da reicht es schin mal wenn eine Nahrungsmittelunverträglichkeit vorliegt. Das merkzeichen BL erhält aber tatsächlich nur jemand der tatsche Blind ist.
                Das Merkzeichen H wird wohl bleiben, in meinem Mandanten-bereich ist das auch so obwohl die junge Frau mit 18 ein eigenes Kind bekommen hat und alles neu beantragt werden musste.

                Pflegepauschbetrag gibt es auf Antrag in der Est-erklärung und ist an das Merkzeichen H geknüpft 924,00 € jährliche Entlastung. Es liegt nur am Merkzeichen was derjenige kann oder nicht ist zweitrangig. Und man kann Fahrtkosten bis 15.000 km x 0,30 € beantragen als außergewöhnliche Belastung, aber nur Fahrten mit dem Behinderten (Urlaub Einkauf etc).

                Zur Kfz-Steuer es ist alles Auslegungssache, aus welchem Winkel es gesehen wird, wiees halt so ist im Gesetz. Es steht aber nicht drinne der Behinderte muss permanent selber dabei sein. es steht drinn Zitat " es muss im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder Haushaltsführung der behinderten Person sein". Tja wer will oder wie soll hier die Haushaltsführung definiert werden? Es reicht schon aus wenn die Medikamente mit gebracht werden, oder andere Besorgungen für den Behinderten.

                Susanne[/quote]

                Danke für Ihre - auch für mich - sehr informativen Informationen aus Rechtsanwaltlicher Sicht?!

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                • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


                  hallo susanne,
                  wir wissen alle daß es (nicht so helle) mitarbeiter im öd gibt,
                  aber bitte sollte das nicht verallgemeinert werden.
                  zb das h bei dmlern wird nur kindern erteilt (oft auch nicht)
                  und fällt normalerweise mit 16 oder 18 jahren weg. (normalerweise steht das schon in dem amtl. schreiben.
                  nicht vergessen werden darf dabei, wer ein h im ausweis hat und auto fährt, macht sich strafbar, denn wer hilflos ist oder sich so bezeichnet, handelt grob verkehrswidrig wenn er sich ans steuer setzt.
                  schon wer mit h den führerschein beantragt muß dies angeben.
                  (damit geht es nicht)
                  für alle . im ersten antrag muß nicht alles stehen und beantragt werden, und das ist dann unwiderruflich, man kann sofern erforderlich einen verschlechterungsantrag stellen, auch wenn noch sachen dazu gekommen sind.
                  genauso sollte man zb wenn das 18. lj erreicht ist und das h nicht automatisch wegfällt einen "verbesserungsantrag" stellen, damit wird dann der gdb und die merkzeichen neu festgesetzt, und dann kann man den führerschein machen.
                  "grundsätzlich" der ausweis ist nichts als ein papier um etwas zum vorzeigen zu haben, auch wenn man den im ofen restlos verbrennt, oder nach ablauf nicht verlängert, ist man den gdb "nicht" los. entscheidend ist immer das amtliche schreiben.
                  mfg. klaus

                  Kommentar


                  • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


                    Hallo dr.Keuthage,

                    nein aus rechtsanwaltlicher Sicht würde ich mich nie trauen deartige Empfehlungen zu geben, dass steht mir nicht zu.
                    Ich bin aus dem steuerfachlichen Bereich und bin Beratungsstellenleiterin eines Lohnsteuerhilfevereines.
                    Da ist man mit einigen gesundlich auch bedenklichen Sachen konfrontiert und muss immer aus Sicht des Steuerpflichtigen das beste machen, auch wenn es manchmal wie in Ihrem Beruf nicht immer einfach ist und auch unangenehme Tage oder Beratungen mit sich bringt.
                    Also wenn mal jemand ne Frage hat, so lange ich nicht drei Tage suchen muss, ist es kein Problem.

                    Susanne

                    Kommentar


                    • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


                      Hallo Klaus,

                      es ist ja richtig was Du schreibst, aber das Auto fahren bezieht sich ja nicht unbedingt auf den Behinderten und ich will auch keine hilflose Person dazuverführen Autozufahren. Du kannst laut Gesetz sogar für einen Blinden die KFZ Steuer ermäßigung beantragen, makaber gesagt welcher Blinde kann fahren.
                      Die Ausweise musst Du für Kinder und Jugendliche mit 18. Jahren und in der Regel mit 25 Jahren überprüfen lassen. Denn es kommt im Endeffekt auf den Feststellungebscheid an, der für vieles maßgeblich ist und die Entscheidungen vom Versorgungsamt sind vielfältig, ich sehe es halt in der Praxis und weiß das auch viele vergessen den Ausweis verlängern zu lassn. Mittlerweile ist man zumindestens in unser Region dazu übergegangen viele Bescheid unbefristet zu erlassen, was für den Einzelnen von Vorteil ist.
                      Ich denke im endeffekt wer eine Krankheit hat die nicht oder nur bedingt heilbar ist, trägt sie ein leben lang mit sich rum und hat halt Tage da geht es besser und welche da geht es schlechter
                      und man kann nur aus allem das beste machen.

                      ich habe mich mit allem auch arrangiert, tja vielleicht sollte ich jetzt auch mal ein Antrag stellen, der Schuster hat immer die schlechttesten Schuhe.

                      Susanne

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                      • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


                        hallo susanne,
                        das meinte ich mit dem trennen der sachen.
                        1. kfz st. reduzierug/wegfall, dann ist das davon betroffene fahrzeug , wegen der steuer, zum nutzen des behinderten zu gebrauchen. damit ist das fahren "anderer" im "bereich" völlig ok.
                        - zum fahren beisp. von "anderen" in den urlaub, definitiv nicht.
                        ---
                        2. merkzeichen h , wer das im bescheid (verwaltungsakt) stehen hat kann ein auto haben und halten darf aber nicht fahren.- bekommt auch keinen führerschein.
                        -genau wie jemand der blind ist ein auto kaufen und haben , aber nicht fahren kann/darf , und wenn im kfz schein kein steuerstempel ist kann "jeder" andere damit fahren wo und wielange er will.
                        ---
                        3. auch wenn der ausweis terminlich abgelaufen ist, ist nur das stück papier abgelaufen, der gdb und die merkzeichen bestehen weiter "bis" eine neuer "bescheid" = verwaltungsakt erfolgt.
                        "ausnahme" im bescheid steht "mit erreichen des 18. lj entfällt das merkzeichen (X)
                        oder im bescheid steht nach 5 oder 10 jahren ist eine überprüfung erforderlich.
                        "alles dies" ist nur im "bescheid" zu finden und nicht im ausweis.
                        mfg. klaus

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                        • Merkzeichen H


                          Ich hab mal was zum "H" rausgesucht.
                          Wobei ich mir durchaus vorstellen könnte, dass das Amt für Soziales das H mit 16 oder 18 wegfallen lässt. Weil im Streichen sind die Ämter ja bekanntlich fix. Und, falls die Voraussetzungen für das H weiterhin bestehen, man das vielleicht verlängern oder sogar neu beantragen muss.

                          Ich wäre umsichtig damit, solange sowas gut geht, geht es gut, im Schadensregulierungsfall kann es aber auch schnell zu Verlust von Leistungen führen...

                          Aber wie Klaus sagt, die Dauer müsste eindeutig im Bescheid stehen...
                          Hier ist ein link:

                          http://www.betanet.de/download/betan...kzeichen-H.pdf

                          Und danach ist ein Diabetiker mit "nur" DM nicht dazugehörig, bei Kindern vermutlich nur eine Ausnahme..und es wird betont: Bei unausgeglicher Stoffwechsellage bis zum 18. ansonsten bis zum 16. Lebensjahr.

                          Kommentar


                          • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


                            hallo
                            habe heute meinen Schwerbehindertenantrag mit 50% bekommen und das Begleitschreiben dazu gelesen, wichtig für mich ist dabei 5 Tage mehr Urlaub und keine Mehrarbeit mehr, diese ständige Überstunden haben mir viel Kraft genommen.
                            Jetzt habe ich noch eine offizielle Krankheitsliste, fühl mich gleich krank mit 7 Krankeiten(). Bin gespannt was mein Arbeitgeber dazu sagt, bin ja in der Wiedereingliederung nach meiner Operation im September.
                            liebe Grüße moni

                            Kommentar


                            • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


                              Hi monichen,

                              lässt sich das denn so umsetzen mit dem Wegfall der Mehrarbeit?

                              Die 5 Tage mehr Urlaub sind wirklich viel wert, kann ich nur bestätigen....off. Krankheitsliste? Und was machste damit? Bekommt die der Chef?
                              Wiedereingliederung nach der OP. Wie kommst du zurecht? Wieviel Stunden hast im Moment zu werkeln?

                              Dann wünsch ich dir noch ne schicke Rekonvaleszenz..:-)

                              Kommentar


                              • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


                                hallo tom, als krankheitsliste bezeichne ich die krankheiten die mir vom amt mit 10 und 20% angerechnet wurden, die bekommt mein arbeitgeber sicher nicht, hab ihm nur diabetes, rheuma und asthma gesagt.
                                wiedereingliederung klappt gut, habe mit zwei wochen 2std angefangen, dann 3std, und jetzt 4 std, da wollte mich meine ärztin vor mehrarbeit schützen, was leider nach hinten los ging, ich habe auf 15std pro woche verkürzt seit januar und muss jetzt 4std pro tag arbeiten, was denn 20std pro woche ausmacht, aber es ist nur noch diese woche und dann geht alles seinen normalen gang.
                                liebe grüße moni

                                Kommentar


                                • Re: Schwerbehindertenausweis 50Prozent


                                  Hi Moni,

                                  manchmal vergessen Ärzte auch was. Haste direkt drauf hingewiesen, wieviel Wochenstunden du eigentlich nur arbeitest?
                                  Denn DAS ergibt ja so überhaupt keinen Sinn.

                                  Na Asthma und Reuma reicht auch voll aus...da hast du genug dran zu knabbern..

                                  Kommentar

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