Gerade im Inbetracht der Diskussionen hier, die den Spitzenwert nach dem Essen als gravierend erachten frage ich mich ob derartiges Verhalten meiner Krankenkasse nicht vorsätzliche Körperverletzung ist? Ich kann nämlich als Hartz4-Diabetiker Teststreifen nicht aus meinem Regelsatz finanzieren. Die Sozialämter lehnen Zuzahlungen für derartige Fälle genauso vehement ab, wie für "Bagatellmedikation" ( Neurodermitis, Grippe,Prellungen etc) obwohl es eine anderslautende Entscheidung gibt, deren oberflächliche Begründung: "therapeutisch nicht notwendig".
Ciao
Wolfgang
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