aus der erstattungsfähigkeit der ges kk ausgeschlossen.
gründe : mangelnde wirksamkeit, höhere gefahr von nw.
paradoxerweise, darf es für metforminnichtvertragende, weiter verordnet werden, als wenn die nicht genauso von nw bedroht wären.
es ist bekannt daß viele damit nicht zufrieden waren, trotzdem kenne ich zwei die damit gar keine probleme und tolle bz-werte hatten.
es wird empfohlen "rechtzeitig" mit dem arzt über alternativen zu sprechen und nicht bis zuletzt zu warten.
mfg. klaus