häufig wird darauf hingewiesen, dass auf den Beipackzetteln der gemeinschaftliche Einsatz eines der neuen Medis mit dem alten ausgeschlossen wird. Und warum der Ausschluss? Ganz einfach, weil es keinen ausdrücklichen Einschluss gibt. Der Hersteller hat kein Zulassungsverfahren mit Insulin absolviert und in der Folge auch eben die Zulassung dafür nicht bekommen.
Allerdings gibt es für beide neuen Medis die Zulassung zusammen mit Sulfonylharnstoffen und Gliniden, also mit Mitteln, die die eigene Insulinausgabe antreiben. Und das ist ein absolut eindeutiger Hinweis darauf, dass die neuen Medis und zusätzliches Insulin sich bei Bedarf ergänzen und nicht aneinander geraten. Und von daher ist der Beipackzettel-Ausschluss kein Hinweis auf eine sachlich-inhaltliche Unverträglichkeit, sondern auf eine rein formale, und wer sich da als Dok drüber weg setzt, und nicht erstmal zusätzlich Tabletten verordnet, die den verbliebenen Betazellrest zusätzlich belasten, verdient in meinen Augen eindeutig Anerkennung - unter einer Bedingung: er sollte zum gezielten Gebrauch der Kombi anleiten, so dass die Betroffenen sich mit einem Minimum an zusätzlichem Insulin einen gesunden BZ-Verlauf machen und nicht noch möglichst viele gesunde KHs anspritzen!
Bisdann, Jürgen
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