Am Mittwoch, den 26. Februar 20 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot organisierter Sterbehilfe gekippt und erklärt, dass es – wie es ein Grundrecht zum Leben – auch ein Recht zum selbstbestimmten Sterben gibt (https://www.tagesschau.de/inland/ste...alyse-101.html). Hat dieses Urteil auch Auswirkungen auf die Frage, ob und wann akut suizidgefährdete Menschen in die (geschlossene) Psychiatrie zwangseingewiesen werden können?
LG
Evi
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