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Übermittlung Diagnose

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  • Übermittlung Diagnose

    Hallo, kennt sich vllt. jemand mit den organisatorischen/formalen Hintergründen von Psychotherapie aus? Wird eine Diagnose bereits während der probatorischen Sitzungen an die Krankenkasse (oder eine sonstige Stelle, die die Kosten übernimmt) übermittelt? Oder findet dies erst nach erfolgter Beantragung einer Therapie statt?


  • Re: Übermittlung Diagnose

    Hi,
    die probatorischen Sitzungen sind dazu da um sich kennen zu lernen, die Ziele zu formulieren und natürlich auch nach den Ursachen zu schauen.
    Wenn der Antrag dann gestellt wird steht auch die Ursache/Diagnose drin, denn danach richten sich ja auch die KK bei der Bewilligung der Stundenzahlen.
    Die Diagnose ist aber nicht in Stein gemeißelt, es kann also auch passieren dass sich die Diagnose während der Therapie verändert, bzw. kompletter wird.
    Das tangiert die KK aber nicht mehr, es sei denn man muss deshalb die Therapierichtung, oder den Therapeuten wechseln, wodurch sich ja auch die zu genehmigten Stundenanzahl verändern kann.

    Im Grunde musst du dich nicht wirklich damit befassen, der Therapeut stellt den Antrag, du unterschreibst nur und falls du auch in psychiatrischer Behandlung bist wird von diesem auch noch was geschrieben, auch dieses Formular bekommst du über den Therapeuten und musst es nur beim Arzt abgeben.
    Die Therapeuten sind auch so erfahren, dass sie wissen ob eine Therapie genehmigt wird oder nicht, dir dementsprechend auch ihre Empfehlung geben.
    Es läuft also alles über den Therapeuten und der wird dir sagen wenn er eine Unterschrift braucht, oder etwas von einem behandelnden Arzt, er leitet den Antrag normalerweise auch selber an die KK.

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