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Zeugungsfähigkeit

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  • Zeugungsfähigkeit

    Sehr geehrter Herr Dr. med. Hennesser,

    ich habe bereits zweimal eine Hodenkrebserkrankung (Embryonalzellcarzenom) gehabt. Einmal 2 Zyklen PEB 1998 und jetzt 4 Zyklen 2005. 1998 wurde mir ein Hoden entfernt. Mein Arzt teilte mir mit, das ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine eigenen bzw. gesunde Kinder zeugen kann. Stimmt das? Und das man frühstens in 5 Jahren damit anfangen könnte, weil vorher das Baby behindert sein könnte.

    Mit der Bitte um Ihre schnelle Antwort
    verbleibt mit freundlichem Gruß
    Marian


  • RE: Zeugungsfähigkeit


    Wenn nur ein Hoden entfernt wurde bleibt die Zeugungsfähigkeit erhalten. Sie ist zwar deutlich eingeschränkt in Bezug auf Menge des Ejakulates und den Samengehalt, verschwindet aber nicht vollständig. Es wird somit viel schwieriger einen Kinderwunsch zu erfüllen, aber nicht aussichtslos. Hinsichtlich der Gefahr einer Behinderung des Kindes nach Chemotherapie kann ich aus rechtlichen Gründen hier keine genetische Beratung vornehmen, aber der Zeitraum von 5 Jahren erscheint mir deutlich zu lang.

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