sie haben behauptet, es gibt einen Nachweis, dass die Mistel keine Antitumorwirkung hat. Ich möchte Sie doch bitten mir die Bezugsquelle für Ihre diesbezügliche Information zu nennen. Mein Rechtsanwalt und ich benötigen diese Information um uns zu informieren. Außerdem ist mein Rechtsanwalt der Auffassung, dass wenn man solche Behautungen aufstellt, diese auch Belegen können sollte.
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