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wichtige Frage an Dr. Glöckner

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  • wichtige Frage an Dr. Glöckner

    Sehr geehrter Herr Glöckner,

    Ich habe mal eine Frage zur künstlichen Ernährung bei unheilbarem Krebs.

    In meiner Verwandtschaft hat jemand unheilbaren Krebs und Krankheitsbedingt behält der Magen nichts mehr bei sich weder Flüssigkeit noch feste Nahrung.

    Eine Zeitlang wurde eine intravenöse Ernährung und Flüssigkeitszufuhr durchgeführt.

    Infolge einer Patientenverfügung wurde dann die künstliche Ernährung und Flüssigkeitzufuhr völlig eingestellt, was ich nicht für rechtens halte.

    Akzeptabel hätte ich es gefunden, wenn zwar die künstliche intravenöse Ernährung eingestellt worden wäre, die Flüssigkeitszufuhr jedoch fortgesetzt worden wäre.

    Ich halte es für pervers und unmenschlich aufgrund einer Patientenverfügung, die der Patient nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte - erst auf "Anregung" seiner Verwandtschaft unterzeichnet hat, auch die Flüssigkeitszufuhr einzustellen.

    Ich bin der Ansicht, daß man von ärztlicher Seite zumindest die Flüssigkeitszuhr infolge einer Kochsalzlösung hätte fortsetzen sollen, da es pervers und unmenschlich ist, einen Menschen verdursten zu lassen, es wäre meiner Ansicht nach - zur beabsichtigten Beendigung des Leidens - ausreichend gewesen die Ernährung, nicht jedoch die Flüssigkeitszufuhr einzustellen.

    Für Ihre Meinung wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße
    claudia





  • RE: wichtige Frage an Dr. Glöckner


    Ich kann Ihnen nur beipflichten.

    Bezüglich der Patientenverfügung muss man sagen, dass diese nur Gültigkeit hat, wenn man sie bei vollem Bewusstsein verfasst.
    Wenn dies nur auf Drängen von Angehörigen geschähe, würde ich mich daran nicht halten können, da sie unwirksam wäre.

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