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Behandlungskosten Brustkrebs

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  • Behandlungskosten Brustkrebs

    Mich beschäftigt vor allem die Frage, welche finanziellen Belastungen für Brustkrebskranke aufkommen!

    Welche Behandlungskosten fallen bei Brustkrebs an, die nicht von der gesetzlichen Krannkenkasse getragen werden?
    Gib es im Ausland bessere Ärzte bzw. Spezialisten, die mich nur behandeln, wenn ich selbst für die Kosten aufkomme? Wie hoch sind ggf. diese Kosten?
    Welche Maßnahmen müssen im alltäglichen Leben ergriffen werden, d.h. welche Kosten kommen auf mich zu?

    Es wäre schön, wenn bald möglich eine Antwort auf meine Fragen event. auch auf weiteres bekommen würde.
    VIELEN DANK im Voraus.


  • RE: Behandlungskosten Brustkrebs


    Die Brustkrebstherapie ist in Deutschland weitestgehend standardisiert und wird natürlich von der Krankenkasse getragen.
    Auch die Übernahme wenigstens eines Großteils der Kosten für prothetische Versorgung und mit Hilfsmitteln ist klar.
    Kosten können für Zuzahlungen in dem üblichen Maße anfallen.

    Spezielle Behandlungen im Ausland auf Wunsch der Patientinnen machen für mich derzeit keinen Sinn, und müßten meist vollständig selbst getragen werden.
    Auch die meisten Komplementärmedizinischen Maßnahmen zählen nicht zu Therapien mit nachgewiesener Wirkung und sind daher nicht Bestandteil der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen.

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    • RE: Behandlungskosten Brustkrebs


      Wobei die Misteltherapie, die ja auch zu den komplementären Behandlungen gehört, auch von der gesetzl. Krankenkasse übernommen wird.

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      • RE: Behandlungskosten Brustkrebs


        Richtig, weil in Studien nachgewiesen wurde, dass die Behandlung zwar keine Wirkung an der Tumorzelle hat, was früher angenommen wurde, aber das Befinden, z.B. während der Chemotherapie verbessern kann.

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        • RE: Behandlungskosten Brustkrebs


          Welche Belastungen (vor allem finanziell) komm noch auf die Frau bzw. deren Familie zu?
          Wie lange können betroffenen Frauen ihrem Beruf nicht nachgehen?
          Ist ein "normales" arbeiten danach wieder möglich?
          Wenn der Brustkrebs dann geheilt wurde, wie oft müssen Folgeuntersuchungen im Jahr vorgenommen werden, werden diese Behandlungskosten von der Kasse getragen?

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          • RE: Behandlungskosten Brustkrebs


            Sämtliche notwendigen Nachuntersuchungen sind Kassenleistungen.
            Arbeitsunfähigkeit besteht meist für ein halbes bis ein Jahr.
            Daher wird oft auch empfohlen, einen zeitweiligen Rentenantrag zu stellen.

            Ich kenne aber auch Frauen, die während der Folgebehandlungen (Chemotherapie/Strahlentherapie) gearbeitet haben.

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            • RE: Behandlungskosten Brustkrebs


              Hallo,
              das hört sich hier ja alles so toll und easy an.Fakt ist ganz einfach das es niemanden kümmert wie man finanziell zurecht kommt wenn man plötzlich an BK erkrankt ist.Nehmen wir das simple Beispiel Bikini oder Badeanzug.Wenn man einen speziellen bracht ,das heißt mit eingearbeiteter Tasche für eine Protese oder Teilprotese bekommt man einen Anteil von der Kasse dazu gezahlt.Ha...das ich nicht lache.Die AOK z.B gibt 50 ¤ dazu,mit der Begründung : ein `normaler' Badeanzug würde in einem normalem Geschäft ca. soviel kosten.Also erstatten sie nur diese Summe.Tatsache ist das man die meisten Modelle aber erst für weit mehr als 50,¤ in den Sanitätshäusern erhält,besonders zur Seson.Einmal in einem halben Jahr steht einem ein Bh zu,der anteilig gezahlt wird.Oh toll zwei Bh`s für ein Jahr.Man schwitzt im Sommer ja auch nicht.....nein.So wie in meinem Fall,ein zwei jähriges Kind,ich im Spital.Also mußte mein Mann zu Hause bleiben.Sicher er bekam 60 Prozent seines Gehaltes,durfte aber auch einen Eigenanteil von 5 ¤ täglich zahlen.Und wie man dann die Krankenhausrechnung begleicht....das interessiert niemanden.Man muß zahlen.Selbst Für die Chemotherapie zahlt man,und das ist nicht wenig.Bis man endlich die Summe zusammen hat das man eine Befreiung bekommt,da hat man schon ganz schön geblutet.Und woher mans nimmt,das fragt keiner.Im Gegenteil,man muß sich sogar noch ständig überall rechtfertigen warum man denn bloß Krebs bekommen hat und nicht arbeitet.Also machen wir uns nix vor.Krank werden darf man heute nicht mehr,es sei denn man hat ne Menge Geld auf die Seite gelegt.Und das hier war nur ein kleines Beispiel von mir.Ich hatte meinen Vater und Schwiegervater die mir finanziell halfen.Die hat aber nicht jeder !!!!
              Ich wünsche Ihnen alles alles Gute !
              LG
              Petra

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              • RE: Behandlungskosten Brustkrebs


                Vielen Dank für Ihre Antwort!!

                So ähnlich hatte ich mir das nämlich gedacht.

                Inwiefern muss mann denn die Chemotherapie zahlen?

                Gibt es bei den einzelnen gesetzl.Kassen große Unterschiede? Gibt es einen Leistungs-Katalog auf den man zugreifen kann, wenn ja, wo??

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                • RE: Behandlungskosten Brustkrebs


                  Hallo,
                  man bezahlt die Medikamente bei der Chemo glaube ich wie bei einem `normalem `Rezept auch.Anteilig.Jenachdem was man bekommt ist das verschieden teuer.Ich hatte in einem viertel Jahr 30 ¤.Das geht.Meine Schwiegermama aber schon 90 ¤.Das ist schon ein Unterschied.Dafür mußte ich wieder jede Menge Tabletten nebenbei einnehmen,die mich auch wieder gekostet haben,das hatte meine Schwiegermama wiederum nicht.
                  Leider weiß ich nichts von einem derartigem Katalog.Hoffe aber das Ihnen jemand anderes da noch weiterhelfen kann.
                  Viele liebe Grüße
                  Petra
                  Ich glaube das es bei den Kassen große Unterschiede gibt.Eine gute Freundin von mir hat z.B. viel mehr bei der Perücke dabei bekommen.Ich mußte selber noch über 200 ¤ dazu tun,damit ich eine einigermaßen vernünftige bekam.

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                  • RE: Behandlungskosten Brustkrebs


                    Leider muss ich Ihnen sogar zustimmen.
                    Die Aussage, alles, was medizinisch notwendig ist, wird von der GKV bezahlt, stimmt zwar, wird aber zuweilen sehr restriktiv gesehen.
                    Bezahlt wird dann eben nur das Allernötigste.
                    Chemotherapie wurde früher im Krankenhaus gemacht.
                    Zunehmend versuchen die Kassen diese Leistung in den ambulanten Bereich zu drücken, indem die Krankenhäuser die Leistung entweder gar nicht, oder sehr geringfügig vergütet bekommen, was die Kosten der Chemotherapie nicht mal deckt.
                    Da hat man dann im ambulanten Bereich die entsprechenden Medikamentenzuzahlungen.
                    Leider habe ich auch schon gehört, dass Leute die Infusionslösungen für die Chemotherapie auf Privatrezept verordnet bekamen.
                    Perücken werden bezuschusst, aber tatsächlich nur bis zu einer bestimmten Höhe.
                    Wer dann (natürlich) Wert auf eine gutaussehende legt, wird zur Kasse gebeten...

                    Unter dem Begriff Leistungskatalog versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch den Gesamtumfang aller Leistungen, die durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht werden.
                    Einen wirklichen "Katalog" im Sinne einer Liste gibt es nicht.
                    Der Leistungskatalog ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) nur als Rahmenrecht vorgegeben: Im Gesetz steht, dass der Versicherte einen Anspruch auf Krankenbehandlung hat. ´

                    Hierzu zählt insbesondere die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen. Außerdem ist geregelt, dass die Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen müssen. Das heißt, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
                    Es ist Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, diese Rahmenvorgaben zu konkretisieren. Er erlässt hierzu in den verschiedenen Leistungsbereichen Richtlinien, die für die beteiligten Krankenkassen, Leistungserbringer und die Versicherten verbindlich sind.

                    Diese Richtlinien findet man u.a. auf http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=60

                    Empfehlenswert für die Orientierung sind die Broschüren der Krebshilfe, z.B. http://www.krebshilfe.de/neu/infoang...al_02-2004.pdf
                    Einen Überblick gibt es unter http://www.krebshilfe.de/neu/infoang...uebersicht.htm

                    Zuweilen muss man bei Verweigerung von Leistungen auch Einspruch einlegen.
                    Daher halte ich eine genaue Kenntnis der Dinge, auf die man Anspruch hat, für außerordentlich wichtig.

                    Mir war klar, dass es zu diesem Thema noch Widerspruch geben wird, da sich hinter dem Wort "Zuzahlungen" Dinge verstecken, die dann doch ganz schön ins Geld gehen können, wie Sie völlig richtig bemerken.
                    Und in der Praxis sind halt die lapidaren Stellungnahmen von Gesundheitsexperten a l l e r Parteien doch oft nur Makulatur.
                    Sie können mir glauben, dass dies fast jeden massiv ärgert, wenn man jeden Tag mit solchen Dingen konfrontiert ist.

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