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Keine Chemo bei BK triple neg und L1

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  • Keine Chemo bei BK triple neg und L1

    Bei meiner lieben, alten Nachbarin (82 J.) wurde vor ca. 1 Monat BK erkannt und die linke Brust wurde entfernt. Die Diagnose im Entlassungbrief ist wie folgt:
    pT 2, pN X, G 3, L 1, V 0, R 0 HR: Triple negative, postmenopausal
    Sie wurde vom operierenden Arzt ohne Verordnung einer Chemo etc. in die Nachsorge beim Gyn entlassen. Dieser war sehr erstaunt, daß bei der Diagnose keine Chemo gemacht wird.
    Sie ist nun total verunsichert und weiß nicht, was sie glauben soll.
    Ich habe mich versucht etwas schlau zu machen und meine, daß ja alleine schon Triple negative ziemlich schlimm ist, aber was mir auch zu denken gibt, ist, daß L1, das bedeutet doch, daß in Lymphgefäßen Tumorzellen nachgewiesen wurden (Einige bis 6 mm große paratracheale Lymphknoten). Kann es sein, daß aufgrund Ihres Alters und Ihrer Nebendiagnosen wie Z. n. Apoplex, Z.n. Myocardinfarkt, Vorhofflimmern, Marcumarisierung, Idiopatische Thrombozytose eine Chemo für Sie nicht in Frage käme, da Sie diese nicht aushalten würde ? Sollte Sie dann nicht darüber informiert werden ?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe


  • Re: Keine Chemo bei BK triple neg und L1


    Prinzipiell wäre eine Chemotherapie ratsam. Wenn man davon Abstand nimmt, sollte man das mit der Patientin besprechen und entsprechend begründen. Da stimme ich Ihnen völlig zu.

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    • Re: Keine Chemo bei BK triple neg und L1


      Sehr geehrter Herr Dr. Glöckner,

      vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde meiner Bekannten raten, nochmals mit Ärzten zu sprechen und eine Erklärung einzufordern. Ich finde, man sollte auch eine so alte Frau nicht einfach aufgeben oder ihr zumindest die Wahrheit sagen.

      Kommentar


      • Re: Keine Chemo bei BK triple neg und L1


        Aufgeben würde ich das nicht nennen. Man muss zuweilen auf eine Chemotherapie verzichten, um nicht Schaden anzurichten.

        Ganz brutal gesagt: Man kann jemanden mit einer Chemotherapie auch umbringen.

        Allerdings sollte man solche Entscheidungen den Betroffenen erläutern.

        Kommentar


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