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Brustkrebs + Berufsunfähigkeit

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  • Brustkrebs + Berufsunfähigkeit

    Hallo,
    bei mir ist mit 36 Jahren im Jan 2007 Brustkrebs links diagnostiziert worden. Nach Biopsie wurde er mit G3, ER-, PR-, Her-2/neu: keine Überexpression
    Es wurde eine Therapie mit neoadjuvant Chemo 6 x TAC danach OP (ypT0 ypN0 0/17) M0
    anschließend Bestrahlung.
    Ich war selbständig und mußte mein Geschäft aufgeben, da es mir während der Therapie nicht mehr möglich war zu arbeiten und ich mir finanziell eine Angestellte nicht leisten konnte.
    Glücklicher weise hatte ich eine BU abgeschlossen, die sich bereit erklärt hatte mir in diese
    "schweren Zeit" finanzielle Unterstützung zu gewähren für 1 Jahr.
    Nach der Bestrahlung machte ich eine AHB an der Ostsee, wo ich mich von diesem schrecklichen Jahr erholen konnte.
    Nach meiner Heimkehr fingen die Schmerzen an - Rippen und vor allem Schulter.
    Nach Einsendung der ärztl. Ateste erklärte sich die BU bereit mir für ein weiteres 1/2 Jahr finanzielle Unterstützung zu gewähren.
    Bin seit Nov. 2007 in Schmerztherapie und Lymphdrainage.
    Habe Lymphödem in der Brust und Schmerzen in der Schulter die auf die Bestrahlung zurück zu führen sind.
    Bei Kontrolle im Jan 2008 wurde wieder ein Knoten links festgestellt, dieser wurde vor ca. 2 Wochen entfernt. Gott sei Dank! Lt. Histol. Befund kein Karzinom sondern "Mikrokalk" - wohl Folge der Strahlentherapie sowie "wohl Nahtmaterial".
    Nach Rücksprache mit meiner BU - da diese bis Ende 07/2008 befristet ist - erklärte mir der Sachbearbeiter, daß bei Beginn der Zahlung ein Rücktrittsrecht der Versicherung vereinbart wurde und das evtl. jetzt davon Gebrauch gemacht wird.
    Ich bin fnaniell auf die BU angewiesen, kein Anspruch auf Harz IV, oder dgl.
    Weiß nicht wie es weiter geht - kann nicht mal mehr meine Miete oder Krankenversicherung bezahlen. Mußte mit meinem Geschäft Insolvenz beantragen.
    Bin Privat-Krankenversichert.
    Wer hat Erfahrung mit BU?


  • Re: Brustkrebs + Berufsunfähigkeit


    Eine Rücktrittsklausel mit Beginn der Zahlung?
    Die dürfte rechtlich für den versicherer problematisch sein.

    Ein Rücktritt ist möglich, wenn man falsche Angaben gemacht hat. Klar.
    Bei Eintritt des Versicherungsfalles eine solche Rücktrittsklausel zu vereinbaren, halte ich für möglicherweise rechtlich nicht korrekt.

    Sie sollten den Vertrag am besten von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen lassen.
    Problematisch wäre es nämlich, dann eine neue Versicherung zu finden bzw. eigentlich unmöglich.
    Daher denke ich, dass der Anwalt sicherlich die bessere Wahl ist, als eine Verbraucherschutzzentrale, die das auch erstmal beurteilen könnte.
    Aber hier geht es ja um die nackte finanzielle Existenz, die auf dem Spiel steht...

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    • PS


      Man kann sich natürlich auch an den http://www.versicherungsombudsmann.de/ wenden.
      Versicherungsombudsmann e. V. · Postfach 08 06 32 · 10006 Berlin · Tel. 0 18 04 - 22 44 24 · Fax 0 18 04 - 22 44 25

      Das Verfahren ist kostenlos und recht schnell.

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