ich habe von Geburt an auf einem Auge einen geschädigten Sehnerv, eine starke Hornhautverkrümmung + Kurzsichtigkeit. Das Resultat ist, dass ich auf dem Auge eine Sehkraft von ca. 15-20% habe und daher faktisch nur mit einem Auge sehen kann ... das andere ist mehr oder weniger "ausgeschaltet". Die Sehschwäche lässt sich auch nicht über eine Brille korrigieren, wenn die Kurzsichtigkeit ausgeglichen ist, sehe ich durch den verkümmerten Sehnerv trotzdem nicht richtig.
Jetzt habe ich erfahren, dass man mit dieser Sehschwäche einen Schwerbeschädigten-Ausweis beantragen kann.
Habe ich dadurch irgendwelche Vor- oder auch Nachteile? Wie müsste ich da genau vorgehen?
Viele Grüße
Marcel
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