hallo hannah,
kunststoffgläser koennen ueber rezept abgegeben werden, wenn eine krankheit festgestellt wurde. z.b. nasenrückenekzem oder bei besonders hohen werten, falls du behindert bist und manches mehr. es muss halt auf dem rezept stehen. falls das nicht daraufsteht, ist das kunststoffglas als empfehlung zu werten und ist dann nicht abrechenbar.
weiterhin ist es so, dass die augenoptiker nach einer festbetragsliste abrechnen. d.h. die betraege sind festgelegt. sollten die preise fuer kunststoffgläser darüber liegen, hat der klient den rest zu tragen.
das ist gesetzeslage. alles andere wunschdenken.
Hallo,
Ihr Augenarzt hat es sicher nur "gut gemeint": Die Kunststoffgläser sind teurer und können nur bei Begründung auf dem Rezept durch die Kasse bezahlt werden. Sie entscheiden selber, welche Gläser Sie tragen und ggf. zahlen. Das können Sie mit dem Optiker und ggf. auch mit Ihrem Augenarzt besprechen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. A. Liekfeld.
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