hiermit stelle ich auch nochmal die Frage die schon einmal gestellt wurde und leiter noch nicht beantwortet wurde,da ich auch brennend auf eine Antwort warte Hier also nochmal der Kopiere satz
trifft es zu, dass bei Feststellung des Grünen Stars mit einhergehender Fahruntauglichkeit dieses an die entsprechende Behörde gemeldet und die Fahrerlaubnis eingezogen wird?
MFG
Petra
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