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Dioptrien, Visus und Prozent

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  • Dioptrien, Visus und Prozent

    hallo,

    um in einem behintertenausweis eine sehbehinderung eintragen zu lassen, muss man einen bestimmten visus-wert haben.
    dieser soll von einem augenarzt ermittelt werden.

    nun bin ich nicht ausreichend mobil, um mal eben ärzte besuchen zu können und möchte daher vorab die fragen stellen, ob man mir hier sagen kann,

    welchen visus-wert ich bei unten folgenden dioptrien-werten habe

    und wie viel prozent sehfähigkeit ich mit diesen werten pro auge habe,
    sowie mit beiden augen insgesamt habe.

    ich trage seit meiner kindheit brille, konnte aber auch mit brille nie so scharf sehen, wie andere personen.

    linkes auge -2,5 dioptrien und hornhautverkrümmung
    rechtes auge -4,5 dioptrin und hornhautverkrümmung


    vielen dank


  • Re: Dioptrien, Visus und Prozent

    Eine valide Aussage über Ihre Sehschärfe (Visus) kann anhand der Brillenwerte nicht gemacht werden, zumal der Visus auch abhängig ist von den organischen und funktionellen Gegebenheiten Ihrer Augen, auf die eine Brillenkorrektur wenig bis keinen Einfluss haben kann.

    Eine häufig verwendete Messgröße der Sehschärfe in "Prozent" ist wissenschaftlich gesehen nicht korrekt, erleichtert aber die Verständlichkeit für den Probanten. Der Visus ist prinzipiell eine dimensionslose Eigenschaft des Auges. Er bezeichnet das Auflösungsvermögen, welches i. d. R. in "Winkelminuten" ausgedrückt wird.

    Zur gutachterlichen Bestimmung Ihrer Sehschärfe werden Sie leider nicht umhin können, einen Gutachter/Augenarzt aufzusuchen, der die notwendigen Untersuchungen durchführt und die Ergebnisse dokumentiert. Zu Ihrer eigenen Information allerdings können Sie auch einen Augenoptiker aufsuchen, der die Sehschärfe beider Augen und auch binokular jeweils mit und ohne Korrektur prüfen kann. Eine gutachterliche Qualität hat dies jedoch nicht. Auch wird nicht festgestellt, ob eine Minderung des Visus auf optische oder organische Probleme zurückgeführt werden könnte.

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    • Re: Dioptrien, Visus und Prozent

      vielen dank.

      wie hoch würde denn - bei oben benannten werten - die wahrscheinlichkeit sein, dass es für einen eintrag in einen behindertenausweis reicht?

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      • Re: Dioptrien, Visus und Prozent

        Unter der Voraussetzung, dass Sie von einer Sehbehinderung sprechen. hängt dies - wie oben bereits erwähnt - von der Sehschärfe ab, die sich nicht alleine aus einer mittelgradigen Kurzsichtigkeit und einem Astigmatismus unbekannten Ausmaßes ergibt.

        Nach den bloßen Werten, die Sie hier genannt haben, beurteilt, gibt es erstmal keinen Hinweis für eine Sehbehinderung im sozialrechtlichen Sinne, da aller Erfahrung nach Ihre Sehschärfe mit korrekter Brille eine ausreichende Qualität erreichen sollte. Natürlich ist dies "ohne" Brille etwas ganz anderes, da in dieser Situation Ihre Sehschärfe in der Ferne sicherlich drastisch verschlechtert wäre. Aber das ist nicht Grundlage einer Ermittlung eines Sehbehindertenstatus.

        Zur Erklärung: die Begriffe "Sehbehinderung" oder "Blindheit" sind keine medizinischen, sondern sozialrechtliche. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands bspw. definiert folgende Arten von Sehbehinderung:
        • Sehbehinderung: bis zu einer maximalen Sehschärfe (Visus) von 0,3 auf dem besseren Auge
        • hochgradige Sehbehinderung: bis zu einer maximalen Sehschärfe (Visus) von 0,05 auf dem besseren Auge
        • Blindheit: bis zu einer maximalen Sehschärfe (Visus) von 0,02 auf dem besseren Auge
        • Amaurose: keinerlei Lichtwahrnehmung und optische Reizverarbeitung mehr vorhanden
        Die Werte gelten jeweils für eine Messung mit bestmöglicher Korrektur oder Sehhilfe (z. B. Brille oder Kontaktlinsen). Die Visuswerte werden zum besseren Verständnis auch oft in Prozent angegeben - hier also 0,3 = 30%, 0,05 = 5% und 0,02 = 2%.

        In Ihrem Falle würde dies bedeuten: läge die Sehschärfe Ihres besseren Auges mit optimaler Brillenkorrektur über dem Wert 0,3 (30%), dann wäre dies keine (!) Sehbehinderung im sozialrechtlichen Sinne und würde - zumindest was Ihre Sehschärfe angeht - keinen entsprechenden Behindertenstatus (inklusive des Behindertenausweises) begründen.

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        • Re: Dioptrien, Visus und Prozent

          ok, danke........

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          • Re: Dioptrien, Visus und Prozent

            Wenn Sie mit einer gut auskorrigierten Brille ein Autokennzeichen in knapp 10 Meter Abstand noch erkennen können (dabei jeweils ein Auge abdecken), wird es wohl nichts mit dem Eintrag in den Behindertenausweis.

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            • Re: Dioptrien, Visus und Prozent

              Guten Tag, bifi,
              die Informationen von Rdani0 sind sehr ausführlich und korrekt. Es kommt vor allem darauf an, welche Sehschärfe Sie mit Brille erreichen (nicht darauf, wie stark die Brille ist)...
              Mit freundlichen Grüßen,
              Priv.-Doz. Dr. A. Liekfeld.

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