Habe da die eine oder andere Verständnisfrage zu einem Attest einer Augenuntersuchung.
Die Patientin wurde dabei mit Verdacht auf eine milde Verätzung eines Auges untersucht, nachdem ihr jemand unvermittelt eine Ladung Haarlack ins Gesicht gesprüht hatte.
Es wurde dabei auch ein Visus Test durchgeführt:
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Sphäre - - Cylinder - - Achse - - Addition
Visus Ferne CC - - RA - - - 1,0 AR - - - 0,5 - - - -0,25 - - - 48°
Visus Ferne CC - - LA - - 0,63p AR - - - 0,75 - - - -0,50 - - - 169°
1)
Kann denn hier aus dem Zusatz 'CC' der eindeutige Schluss gezogen werden, dass die Betroffene eine Brillen- bzw. Kontaktlinsen-Trägerin ist? (CC = cum correctione, lateinisch für "mit Korrektur", also mit geeigneter Fernbrille oder Kontaktlinsen)
Und kann aus diesem Visus Test objektiv bereits auf eine milde Verätzung (des linken Auges) geschlossen werden - ggf. wie?
Die weitere Diagnose im Attest beinhaltet auch noch:
Befund RA
Lider - - - o.p.B.
Bindehaut - - Hyperämie nasal betont, keine limbalen Gefäßabbrüche
Hornhaut - - Stippung
Vorderkammer - - o.p.B.
Iris - - - o.p.B.
Linse - - - o.p.B.
Befund LA
Lider - - - o.p.B.
Bindehaut - - Hyperämie, keine limbalen Gefäßabbrüche
Hornhaut - - Stippung
Vorderkammer - - o.p.B.
Iris - - - o.p.B.
Linse - - - o.p.B.
2)
Welche Symptome sind denn davon nun eventuell spezifisch/ schlüssig für eine milde Verätzung (des linken Auges)?
(Stippung der Hornhaut kann ja auch von chronisch trockenen Augen oder vom Kontaktlinsen Tragen verursacht werden,
und Hyperämie der Bindehaut durch eine Reizung der Augen etwa durch zu viel Sonne oder heftiges Augenreiben?!)
Lieben Dank!
medichip