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Muss ein Augenarzt die Führerscheinstelle bei schlechten Sehergebnis informieren?

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  • Muss ein Augenarzt die Führerscheinstelle bei schlechten Sehergebnis informieren?

    Man ließt im Internet viel darüber, aber nichts eindeutiges. Meine Situation ist folgende: Ich sehe bis zu 50%. Das war mein bisher bestes Ergebnis bei einem Gutachten zur Erteilung, bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis. Recht sicher schaffe ich aber immer nur 40%. Bei den 50% hat einfach alles gepasst. Das Gutachten gilt nun bis 2019 und erst dann muss ich wieder vorstellig werden.

    Nun war ich vor einigen Jahren als der Verdacht auf Netzhautablösung bei mir bestand bei uns in der Uniklinik. Der Verdacht hat sich glücklicherweise nicht bestätigt, aber beim Sehtest kam ich eben nur auf 40%. Der Arzt meinte, dass er das der Führerscheinstelle melden müsste. Er tat dies nur deswegen nicht, weil im PC für in vier oder fünf Wochen ohnehin ein Termin vermerkt war für ein Gutachten (also Kontrollgutachten) Bei diesem Test habe ich dann wieder die 50% geschafft.

    Ich kann mich also nicht darauf verlassen, dass ich zum Augenarzt gehe, mich untersuchen lasse und bei einem Sehtest 50% packe. Wenn es schlecht läuft packe ich mich ach und krach die 40%. Wie sieht das nun aus. Muss ein Arzt die Führerscheinstelle tatsächlich informieren, wenn ich ein schlechtes Sehergebnis hinlege, kann ein neues Gutachten (vor Ablauf des Alten) angefordert werden oder gilt das jetzige Gutachten auf jeden Fall bis 2019?

    Kann man zum Augenaxt gehen und ihn bitten einfach nur die augen zu untersuchen ohne einen Sehtest zu machen? Welche Möglichkeiten habe ich mich untersuchen zu lassen ohne mit dem Führerschein zu spielen?


  • Re: Muss ein Augenarzt die Führerscheinstelle bei schlechten Sehergebnis informieren?

    Nachtrag: Wir reden nur über einen Motorradführerschein. PKW-Führerschein habe ich nicht gemacht, weil mir klar ist, dass mir dazu die Fähigkeiten fehlen. 20.000 unfallfreie Kilometer alleine im ersten Jahr sprechen denke ich eine deutliche Sprache.

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    • Re: Muss ein Augenarzt die Führerscheinstelle bei schlechten Sehergebnis informieren?

      Ihr Augenarzt unterliegt der Schweigepflicht, wie jeder andere Arzt auch. Er darf ohne Ihr Einverständnis keinerlei Befunde oder Untersuchungsergebnisse an Dritte übermitteln. Sie können also zu einer ganz normalen Untersuchung gehen und sich über Ihre aktuelle Sehschärfe informieren, ohne dass Ihnen bei einem schlechten Ergebnis irgendwelche Nachteile durch den Augenarzt hinsichtlich Ihrer Fahrerlaubnis entstehen. Er darf keine Informationen weitergeben.

      Allerdings gibt es so etwas wie eine Eigenverantwortung. Wenn im Falle eines Schadens oder Unfalles heraus kommt, dass Sie von Ihrer schlechteren Sehschärfe (als im Gutachten dokumentiert) gewusst haben und trotzdem gefahren sind, so könnte ich mir vorstellen, dass Sie dadurch in welcher Form auch immer eine zumindest Teilschuld zugerechnet bekommen würden.

      Prinzipiell geht es jedoch m. E. um die Mindestanforderungen an die Sehschärfe, wenn Sie mit einem Motorrad am Strassenverkehr teilnehmen. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob die Sehschärfe 50% oder 40% ist, solange sie nur die Mindestanforderungen erfüllen. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, sich in dieser Hinsicht juristischen Rat einzuholen.

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      • Re: Muss ein Augenarzt die Führerscheinstelle bei schlechten Sehergebnis informieren?

        Ergänzung: Sollte Ihr Augenarzt von sich aus die Führerscheinstelle ohne Ihr Einverständnis über die Untersuchungsergebnisse (Sehschärfe) informieren, macht er sich der Verletzung der Schweigepflicht schuldig, und Sie können Ihn juristisch belangen. Das sollten Sie dem Kollegen ruhig so mitteilen. Er ist deshalb auch in keiner Weise dazu verpflichtet, einer Behörde oder sonstigen Stelle irgendwelche Mitteilungen über ärztliche Befunde zu machen. Es gibt zwar Ausnahmen, bspw. wenn eine akute Gefahr für andere besteht, davon kann man jedoch hier m. E. nicht automatisch ausgehen.

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        • Re: Muss ein Augenarzt die Führerscheinstelle bei schlechten Sehergebnis informieren?

          Nun und dem gegenüber steht meine eigene Erfahrung, dass ich eben schon in der Situation war, dass der Arzt es gemeldet hätte, wäre nicht ohnehin der Termin für das Kontrollgutachten schon vereinbart gewesen und ein Urteil des BGH vom 8. Oktober 1968, Az: VI ZR 168/67, dass auch in einem Urteil vom OLG Düsseldorf, 02.04.2015 bestätigt wurde. (Allerdings ging der Arzt dort zu weit in dem er im Grunde die komplette Krankengeschichte des Patienten übersandte, anstatt sich auf das wesentliche (=nicht fahrtauglich) zu beschränken.)

          Schwankungen der Sehkraft sind im Grunde normal. Doof nur, wenn die Schwankung genau in dem Bereich liegt, wo über Führerschein Ja oder Nein entschieden wird.

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          • Re: Muss ein Augenarzt die Führerscheinstelle bei schlechten Sehergebnis informieren?

            Guten Tag, Instablo,
            meines Wissens muss der Augenarzt zwar den Patienten (also Sie) davon unterrichten, dass er nicht mit dem Auto fahren darf, aber nicht die Führerscheinstelle.
            Ihr Problem könnte dann ggf. auftreten, wenn Sie einen Unfall bauen und nachzuweisen ist, dass der Augenarzt Sie darüber informiert hat, dass Sie nicht Auto fahren dürfen.
            Mit freundlichen Grüßen,
            Priv.-Doz. Dr. A. Liekfeld.

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