Neues Brillenglas aufgrund DMEK-OP, Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse
Nach einer DMEK-OP ist regelmäßig für das operierte Auge eine Anpassung der Daten der Sehhilfe erforderlich. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur noch in wenigen Ausnahmefällen eine Brille, und wenn, dann ohne Gestell. Da die Krankenkasse die DMEK-OP übernimmt, müßte sie eigentlich die durch die OP verursachte Änderung der Brillenwerte übernehmen, da die Operation eigentlich erst dann beendet ist, wenn die Brille an die geänderten Refraktionseigenschaften der Hornhaut angepaßt worden ist. Man kann somit konstatieren, dass die Anpassung der Sehhilfe Bestandteil der DMEK-OP ist. Hierzu § 33 SGB V Abs. 1, Satz 1: „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, ......"