ich möchte mich kurz vorstellen. Ich bin 54 Jahre, Marfan Syndrom, LA hochgradig Sehbehindert 0,05 mit Linsenschlottern und Netzhautablösung. Auf beiden Augen ausgeprägte Gesichtsfeldausfälle. Am RA in den letzten 12 Monaten Verschlechterung (Linsentrübung und Verschiebung). Aufgrund einer Netzhautablösung am RA raten die Experten von einer OP ab. Ich habe am RA 0,30 und manchmal auch 0,50-0,60 Visus. Dieser ist Tages abhängig. Ich habe einen GDB 90 , MZ: G,B,RF . Inwieweit kann so ein schwankender Visus bei der Beurteilung einer Erwerbsunfähigkeit berücksichtigt werden?
Mfg
Kommentar