ich schildere euch am besten erst einmal meine Geschichte:
Ich bin im März 2013 zu meinen Augenarzt gegangen und habe mir seit langem neue Werte ausmessen lassen. Ich habe eine Kurzsichtigkeit von -5 dpm und eine Hornhautverkrümmung auf beiden Augen. Mein Augenarzt hat mir eine Verordnung ausgestellt, mit der ich mir von meinem Optiker meinre Wahl eine Brille erstellt lassen habe.
Nun, nach 1 Jahr, habe ich bei einem anderen Optiker einen Termin zur ausmessung von Konaktlinsen vereinbart. Zu diesem Termin habe ich die alte Verordnung mitgenommen. Daraufhin hat dieser Optiker festgestellt, dass mein Augenarzt auf der Verordnung meine Hornhautverkrümmung der Augen vertauscht hat (sprich links mit rechts vertauscht). Auf der Verordnung steht "Vorschlag", sodass der Optiker eigenltich hätte nochmal nachmessen müssen.
Meine Frage: Kann ich mich hier bei meinen Augenarzt oder meinem Optiker ein Jahr später noch drüber beklagen? Sowas darf doch nicht passieren. AUf meinem rechten Auge sind die dpm um -1 schlechter geworden - soweit es damit zusammen hängen kann. Steht mir hier ein Schadensersatz zu?
VIelen Dank!
Christian
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