Meine Mutter ist seit Jahren an den Augen erkrankt und der Augenarzt hat einen Befund von 0,05 diagnostiziert und mir mitgeteilt das die Sehstärke meiner Mutter nicht mehr gemessen werden kann.
Aus diesem Grund habe ich Blindengeld beantragt, welches aber vom Versorgungsamt abgelehnt wurde weil der Wert nicht unter 0,05 liegt.
Meine Frage, kann ein Wert unter 0,05 überhaupt noch gemessen werden, und wie könnte man einen Widerspruch optimal begründen?
Kommentar