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Sehschwäche (Amblyopie)

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  • Sehschwäche (Amblyopie)

    Hallo,

    bei mir wurde vor ca. 4 Jahren im rechten Auge iene Sehschwäche (Amblyopie) festgestellt.
    Dadurch kann ich zwar recht gut sehen aber ich kann nicht Lesen da ich die Buchstaben nicht richtig erkenne.

    Meine frage ist nun, kann man ungefähr abschätzen wie hoch meine Sehkraft noch ist?
    Und ob ich damit Polizeidiensttauglich bin. Ich benötige mindestens 80% Sehkraft mit Brille auf diesem Auge.

    Gruß
    Becker


  • Re: Sehschwäche (Amblyopie)


    Hallo, man kann mittels geeigneter Untersuchungen sehr genau feststellen, wie hoch Ihre Sehschärfe auf dem jeweils rechten und linken Auge ist. An Ihrer Stelle würde ich einen Sehtest bzw. eine Untersuchung bei einem Augenarzt durchführen lassen. Er kann Ihnen auch eine entsprechende Bescheinigung als Nachweis über Ihre Sehschärfe ausstellen, die Sie dann bei der Bewerbung vorlegen können. Unter Umständen wird im Polizeidienst eine höhere Anforderung an das visuelle System gestellt, dessen Erreichen dann durch eine ausführlichere Untersuchung (augenärztliches Gutachten) nachgewiesen werden müßte. In Abhängikeit vom Alter Ihrer Brille sollte auch ggf. zuvor eine neue Bestimmung der Glasstärke erfolgen. Klären Sie mit dem Augenarzt die Anforderungen an Ihre Sehleistung für eine Tätigkeit im Polizeidienst und wie Sie sich dafür am Besten vorbereiten bzw. können.

    Im Übrigen geht eine Amblyopie häufig mit so genannten "Trennschwierigkeiten" einher. Dies bezeichnet genau jene Probleme, die Sie beim Lesen haben. An dieser Situation wird sich erfahrungsgemäß nichts mehr ändern lassen.

    Viele Erfolg!

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    • Re: Sehschwäche (Amblyopie)


      Danke für die schnelle Antwort.

      Kann ich das augenärztliche Gutachten bei jedem Augenarzt machen lassen oder muss ich dafür in eine Augenklinik?
      Bzw. ist jeder Augenarzt berechtigt so ein Gutachten auszustellen, oder sind es nur bestimmte Ärzte die dazu berechtigt sind?

      Gruß

      Kommentar


      • Re: Sehschwäche (Amblyopie)


        Soweit ich weiß, kann diese Bescheinigung jeder Augenarzt ausstellen. Ob dies jedoch auch jeder tut, lässt sich wohl nur auf Nachfrage klären. Es gehören dann u. a. auch Gesichtsfelduntersuchungen, Prüfung des Farbsinns, des Dämmerungsehens und des räumlichen Sehens etc. dazu. Der Besuch in der Ambulanz einer Augenklinik ist hierfür definitiv nicht notwendig. Wenn Sie einen Termin vereinbaren, fragen Sie doch einfach nochmal nach, ob die Praxis auch gutachterlich tätig ist. Klären Sie auch vorher bei Ihrem künftigen Dienstherren (Polizei), ob dies überhaupt notwendig ist, oder ob vielleicht doch schon eine einfache Sehtestbescheinigung ausreichend wäre. Hier sind nur die Werte der Sehschärfe des rechten und linken Auges ohne und mit Korrektur - inklusive der Brillenwerte vermerkt. Beide Untersuchungen kosten nämlich auch Geld, das Gutachten natürlich entsprechend mehr! Die Krankenkasse erstattet Ihnen hiervon nichts.

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