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Frage bzgl. Glasstärke / Hornhautverkrümmung

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  • Frage bzgl. Glasstärke / Hornhautverkrümmung

    Hallo,

    bei mein Junior mit 3,5 Jahren hat man Hornhautverkrümmung auf beiden Augen festgestellt.
    Man hat Ihm Tropfen eingetropft und gemessen.
    Werte vom Augenarzt:
    R: 0.0 / +4.5 100°
    L: 0.0 / +3.0 75°

    Der Optiker meinte das man folgende Gläser bestellt:
    R: +4.5 / -4.5 10°
    L: +3.0 / -3.0 165°

    Ist es das gleiche?

    Im Moment bin ich immer noch schockiert das mein Junior überhaupt eine Brille braucht und dann auch noch so stark. Es tut mir sehr leid für Ihn.
    Ich selber bin Brillenträger, aber musste es erst ab 18Jahren tragen. Und selbst jetzt habe ich nicht so eine starke Hornhautverkrümmung wie er.

    Frage Nebenbei:
    Bei der U7 wurde eine evtl. Fehlsichtigkeit festgestellt.
    Kinderarzt schickte uns zum Kinderaugenarzt der aber nur gegen Gebühr eine Kontrolle durchführen wollte (statt 200€ ein Reduzierter Beitrag von 65€. Hauptsächlich wäre das gegen Schielen,...).
    Zum Schluss waren wir in einer Uni-Klinik wo das dann festgestellt wurde.

    Ist das normal das man bei Kleinkindern was bezahlen muss? Das ist ja unerhört. Eigentlich sollte bei Kindern ja alles kostenlos sein.
    Es ist ja fatal bei Kindern. Ich stelle mir vor das mein Kind noch nie den Sehluxus des 100% sehen hatte.
    Er konnte sich ja eigentlich nie beschweren das er schlecht sieht, da er nichts anderes kannte, und dann wird nicht mal kostenlos getestet.
    Da fehlen mir einfach im Moment die Worte.

    Gruß
    Namso


  • Re: Frage bzgl. Glasstärke / Hornhautverkrümmung


    hmm, kann ich meinen Beitrag nicht editieren?

    Denn mir fiel ein das folgendes auf dem Rezept war:
    R: Sphär. Plan / +4.5 100°
    L: Sphär. Plan / +3.0 75°

    und nicht wie oben angegeben je 0.0

    Gruß
    Namso

    Kommentar


    • Re: Frage bzgl. Glasstärke / Hornhautverkrümmung


      Hallo, die unterschiedlichen Werte (Augenarzt/Optiker) kommen durch eine unterschiedliche Ausdrucksweise der Brillenwerte zustande. Einmal werden die zylindrischen Werte positiv notiert, das anderemal negativ. Die Werte im optischen Sinne sind jedoch identisch. Machen Sie sich also hierüber keine Sorgen. Allerdings muß Ihr Sohn unbedingt und absolut regelmäßig die verordnete Brille tragen. Dies wird anfangs vielleicht etwas gewöhnungsbedürftig für Ihn sein, ist aber enorm wichtig für die weitere Entwicklung einer adäquaten Sehschärfe. Trägt er die Brille nicht oder nur unregelmäßig, wird sich auch seine Sehschärfe nur so weit entwickeln, wie es die schlechten optischen Verhältnisse zulassen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer "Amblyopie", einer funktionellen Sehschwäche, die bspw. auch durch Schielen entstehen kann. Es ist auch davon auszugehen, daß Ihr Sohn dauerhaft eine Korrektur benötigt, um gut sehen zu können.
      Hinsichtlich der Kosten bin ich der Ansicht, daß der erhobene Befund vollkommen ausreichend ist, die Kosten einer entsprechende Untersuchung durch die Kasse abzurechnen und nicht Ihnen als IGL aufzulasten. Sie sollten das mit Ihrem Augenarzt nochmals besprechen und darauf bestehen, diese Untersuchung über die Kasse abzurechnen. Lassen Sie sich ansonsten eine Quittung geben, auf der exakt die Leistungen inkl. der jeweiligen Kosten aufgeschlüsselt sind, und reichen Sie diese bei Ihrer Kasse zur Erstattung ein. Ansonsten nimmt es tatsächlich drastisch zu, daß notwendige ärztliche Maßnahmen von den Kassen einfach nicht mehr bezahlt werden, insbesondere bei Kindern und "vermeintlichen" Vorsorgeleistungen. Hierbei bleiben die Ärzte nicht selten auf ihren erbrachten Leistungen sitzen, ohne daß sie ihnen jemand vergüten würde. Es ist also sicherlich nicht die Schuld Ihres Augenarztes, wenn es Diskussionsbedarf bei der Bezahlung seiner Leistungen gibt.

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