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verordnungsfähige Medikamente

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  • verordnungsfähige Medikamente

    Guten Abend,
    ich hätte gerne gewußt, ob Stilnox, bzw. der Wirkstoff bei Depressionen verordnungsfähig ist, bzw. von den Kassen bezahlt wird.
    Danke.
    fm.


  • RE: verordnungsfähige Medikamente


    Da das Mittel rezeptpflichtig ist, muß es vom Arzt verordnet werden und müßte von der KK bezahlt werden.

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    • RE: verordnungsfähige Medikamente


      so iat das leider nicht; es gibt mehrere Verschreibungspflichtige Medikamente, die die Kasse nicht bezahlt.
      Liebe Grüße
      Fm.,

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      • RE: verordnungsfähige Medikamente


        Hallo,
        Stilnox ist nicht zur Behandlung von Depressionen geeignet, sondern zur Behandlung von Schlafstörungen. Dazu kann es auch kurzzeitig verordnet werden.
        Meist wird es jedoch per Privatrezept verordnet, wobei der Patient die Kosten selbst trägt.

        Mit freundlichen Grüßen
        Dr. Heike Pipping

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        • RE: verordnungsfähige Medikamente


          Danke, Fr. Dr. Pipping für Ihre Antwort.

          Was mich an dem System des Verordnenes stört bzw. ärgert, daß es für uns "Kunden" keine klaren Aussagen gibt, was für welche Krankheit die Kasse zahlt. Ist es ein Zufallsentscheid oder Willkür des Arztes? Es muß doch klare Richtlinien geben. Und an die Liste der verordnungsfähigen Medikamente kommt man nicht ran.
          Ich meine die rezeptpflichtigen.

          Vielleicht können Sie sich noch mal äußern.
          Danke und ein schönes Wochenende.
          fm

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          • RE: verordnungsfähige Medikamente


            Das legt der Gemeinsame Bundesausschuß im Auftrag von Ulla Schmidt fest. Dort mal nachfragen.

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            • RE: verordnungsfähige Medikamente


              Hallo,
              doch , die "Ausnahmeliste" ist öffentlich. Ich werde versuchen, Sie hier zugängig zu machen, denn sie ist nicht Fachkreisen vorbehalten.
              Grundsätzlich gilt, daß verschreibungspflichtige Medikamente erstattungsfähig sind.; das beudetet, daß die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
              Es gibt Ausnahmen. Das betrifft sowohl verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht verordnet werden können, als auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die ausnahmsweise verordnet werden können.
              Entscheidungen, was in die Ausnahmeliste aufgenommen wird, trifft der Gemeinsame Bundesausschuss und veröffentlicht diese. Die Liste wird aktualisiert.

              Mit freundlichen Grüßen
              Dr. Heike Pipping

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              • RE: verordnungsfähige Medikamente


                Das wäre sehr nett, Frau Dr. Pipping. Ich warte dann auf die Liste.
                Mir freundlichen Grüßen
                Fm.

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                • RE: verordnungsfähige Medikamente


                  Guten Tag!

                  An die Liste zu kommt man per Internet problemlos vielhundertfach:

                  *.pdf-Format zum bequemeren Speichern:
                  http://www.praxis-wiesbaden.de/patin...zneimittel.pdf
                  *.html-Format mit Zugriff auf Erläuterungen:
                  http://www.praxis-wiesbaden.de/patin...imittelfs.html

                  Speziell diesen Link habe ich gewählt, weil dort die Überarbeitung der Richtlinie vom September 2004 enthalten ist.

                  Mit freundlichem Gruß,
                  Inga

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