wg. chronischer Colondivertikulose mit Rectumprolaps sowie einem kl. Adenom nahe der rechten Colonflexur hatte ich im Mai 2004 vier OP´s (1. tiefe anteriore Sigmoidresektion am 07.05.04; 2. Anlage eines Anuspraeter wg. Anastomoseninsuffizienz am 14.05.; Laparatomie und Adhäsiologie am 17.05.; Bridenileus; rektoskopische Revision mit perirektaler Abszessresektion und Spülung am 21.05.).
Seitdem nehme ich, die neben dem Stoma nun auch ausgeprägte peristomale Narbenbrüche sowie Brüche im Bereich des Übergangs der Bauchdecke/Schamhügel hat), zur Verbesserung der Darmpassage wegen Stenosen und der o.g. Fakten sowie einer ausgeprägten Obstipation im Falle des Aussetzens der Medikation, Movicol in der Verschreibung 1-1-1.
Muss ich ab 2005 das Movicol, welches ja prinzipiell unter die Abteilung Abführmittel fällt, selbst bezahlen oder ist es in meinem Fall weiterhin erstattungsfähig?
Sämtliche oben beschriebene Fakten sind aktenkundig.
Ich würde mich über eine Einschätzung von Ihrer Seite sehr freuen und bedanke mich bereits im Voraus.
Vielen Dank, B. Dreiskemper
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