#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

Notfallkompetenz

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Notfallkompetenz

    Hallo ich habe eine Frage,
    was dürfen Rettungshelfer im bereich der Notfallkompetenz?

    Wäre schön wenn mir jemand weiter helfen könnte!!!
    MfG
    ToBa


  • RE: Notfallkompetenz


    Hallo ToBa!

    Wohl so ziemlich alles, was mit der Rettung v. "Leben" zu
    tun hat, sofern keine übergeordnete kompetente Person anwesend ist.
    Hast du ein spezielles Problem? Speziefische Zweifel?

    Kommentar


    • RE: Notfallkompetenz


      Nein mich hat es nur Interessiert weil ich jetzt mit der Ausbildung zum Rh anfangen und das nirgens Stand und man mir diese frage nie beantworten konnte!!! Also darf ich dann letztendlich sogar zugänge legen?

      Insofern zum Beispiel ein Sanhelfer dabei ist und ein RTW bzw. ein Notartzt länger braucht!?

      MfG
      Thomas

      Kommentar


      • RE: Notfallkompetenz


        Hallo Thomas!

        Es gibt in Österreich seit Juli 2002 das Sanitätergesetz.
        Einen "Rettungshelfer" gibt es nicht mehr!
        Es gibt
        Rettungssanitäter (RS), Notfallsanitäter (NFS), Notfallsanitäter mit allgemeiner Notfallkompetenz Arzneimittellehre (NFS-NKA), Notfallsanitäter mit allgemeiner Notfallkompetenz Venenzugang und Infusion (NFS-NKV) und Notfallsanitäter mit besonderer Notfallkompetenz Intubation und Beatmung (NFS-NKI)

        Als RS darfst du Lebensrettende Maßnahmen durchführen, jedoch keine Invasiven Maßnahmen ausführen.
        d.h. Sauerstoff verabreichen, Blutdruck messen, Mit Beatmungsbeutel beatmen und mit dem Halbautomatischen Defi defibrillieren.
        Als NFS assistierst du dem Notarzt und betreust Notfallpatienten am Transport, du darfst auch Paracetamol 500mg und Becotide 0,5mg verabreichen.
        Als NFS-NKA darfst du einige Medikamente mehr verabreichen.
        Als NFS-NKV darfst du venöse Zugänge legen und Ringer Lactat verabreichen.
        Als NFS-NKI darfst du die Orotracheale Intubation ohne Prämedikation durchführen.
        Du bist bei diesen Notkompetenzen alleine Verantwortlich, d.h. du stehst auch dafür gerade wenns schief geht.
        Du brauchst nur einen Arzt nachfordern, bzw. er ist am Weg und andere wenigere invasive MAßnahmen führen nicht zum gleichen Erfolg. (z.B: Füsse hochlagern beim Hypovolämischen Schock)
        Außerdem darfst du diese NK nur im Dienst anwenden, also mit Venflon im Auto usw. das geht nicht!

        Hoffe dir damit gedient zu haben
        LG Heimo

        Kommentar



        • RE: Notfallkompetenz


          Habe mich verschrieben, Becotide 0,05mg und nicht 0,5mg.
          SORRY

          LG HEIMO

          Kommentar

          Lädt...
          X