ich bin RA in Schleswig-Holstein und habe mal eine Frage zur Notkompetenz. In einer Klasse von RS/RA Anwärtern kam die Frage auf, ob auch für RS die Notkompetenz Gültigkeit hat und ob auch Sie Medikament applizieren dürfen.
Leider hatte ich darauf keine Antwort und der andere Dozent auch nicht. Mich würde nun interessieren, ob hier jemand weiß, wie es mit der Notkompetenz für Sanitäter steht, denn aus dem Rettungsdienstgesetz geht in der Hinsicht nichts genaueres hervor..
MfG,
B. Buske
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